Entrichtete Beiträge aus der Schweiz

Hallo,

mich würde mal folgendes interessieren.

Person A arbeitete 8 Monate in einem Angestelltenverhältnis in der Schweiz, dort wurden auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt. WErden diese in Deutschland anerkannt? Wo kann man das nachlesen?

Vielen Dank.

Lara

möglich

Person A arbeitete 8 Monate in einem Angestelltenverhältnis in
der Schweiz, dort wurden auch Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung bezahlt. WErden diese in Deutschland
anerkannt?

Also erstmal soviel vorab:

Es besteht zwischen den beiden Staaten ein Abkommen zur Anrechnung dieser Zeiten. D.h. der Deutsche bekommt, sofern die Gesamtvoraussetzungen erfüllt sind, z.B. mind. 12 Monate ALV-Beiträge, auch die schweizer Zeiten anerkannt und dann hier in D sein ALG.

Jedoch nur, wenn er während dieser Zeit auch weiterhin seinen Lebensmittelpunkt in D hatte. Im Zwiefelsfall liegt die Beweisführung beim Antragsteller.

Das deutsche ALG wird übrigens nicht nach dem schweizer Lohn ermittelt, sondern nach dem in D einzuordnenden Lohn der ausgeführten Tätigkeit.

Wo kann man das nachlesen?

Da kannst du lesen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
und hier:
http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_2958…
und wer den Abkommenstext im Original lesen will, tut’s hier:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_837_913_6/index.html