Hallo,
mich würde mal folgendes interessieren.
Person A arbeitete 8 Monate in einem Angestelltenverhältnis in der Schweiz, dort wurden auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt. WErden diese in Deutschland anerkannt? Wo kann man das nachlesen?
Vielen Dank.
Lara
möglich
Person A arbeitete 8 Monate in einem Angestelltenverhältnis in
der Schweiz, dort wurden auch Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung bezahlt. WErden diese in Deutschland
anerkannt?
Also erstmal soviel vorab:
Es besteht zwischen den beiden Staaten ein Abkommen zur Anrechnung dieser Zeiten. D.h. der Deutsche bekommt, sofern die Gesamtvoraussetzungen erfüllt sind, z.B. mind. 12 Monate ALV-Beiträge, auch die schweizer Zeiten anerkannt und dann hier in D sein ALG.
Jedoch nur, wenn er während dieser Zeit auch weiterhin seinen Lebensmittelpunkt in D hatte. Im Zwiefelsfall liegt die Beweisführung beim Antragsteller.
Das deutsche ALG wird übrigens nicht nach dem schweizer Lohn ermittelt, sondern nach dem in D einzuordnenden Lohn der ausgeführten Tätigkeit.