Eine Familie (3 Personen Mutter, Vater und Tochter) wohnen in eigenem 129 qm Haus
mit Garten (Gesamtgrundstück ca. 360 qm). Die gesamte Einkommen der Famile betragen Brutto 45.000 Euro jährlich. Sie müssen noch Dahrlehen für das Haus (ca. 800 Euro monatlich) zahlen. Seit einem Jahr wohnt auch dort die 77 jährige behinderte Oma (Rente beträgt 230 Euro). Die Oma möchte einen Antrag auf Grundsicherung stellen.
Wie kann die Familie die Erhaltungsaufwendungen (laufende Instandhaltung und Instandsetztung des Gebäude) berechnet. (Das Haus ist im 1971 gebaut).
Dazu kommen zusätzliche einmalige Aufwendung, die durch Sturm entsatnden. Z.B
der Sturm hat den Dachkamin beschädigt, der Baum entwurzeln und der Zaun Beschädigt. Die alle Raparaturen hat der Besitzer selbst beseitigt und die Kosten selbst betragen.
Gibt es eine Pauschale für Erhaltungskosten?
Zählt die Erneurung der Gartentrepen zur Erhaltskosten?
Wie kann man eigene Aufwand berechnet. Die Familie kann nicht teuere Handwerke bezahlen.
Dankeschön.
Mit freundlichen Grüßen
jtom
Hallo
Dazu kommen zusätzliche einmalige Aufwendung, die durch Sturm
entsatnden. Z.B
der Sturm hat den Dachkamin beschädigt, der Baum entwurzeln
und der Zaun Beschädigt. Die alle Raparaturen hat der Besitzer
selbst beseitigt und die Kosten selbst betragen.
Gibt es eine Pauschale für Erhaltungskosten?
Zählt die Erneurung der Gartentrepen zur Erhaltskosten?
Wie kann man eigene Aufwand berechnet. Die Familie kann nicht
teuere Handwerke bezahlen.
Hier hat die Familie wohl an der falschen Stelle gespart. Wenn der nächste Sturm das Dach abdeckt führt sowas unweigerlich in den Ruin…
mal so als Rat nebenbei
Dankeschön.
büdde
Mit freundlichen Grüßen
jtom
LG
Mikesch
Die Fragen bleibt.
Wie kann man in solchem Fall Erhaltungsaufwendungen berechnen?
Schöne Größe
jtom
Hallo
Dazu kommen zusätzliche einmalige Aufwendung, die durch Sturm
entsatnden. Z.B
der Sturm hat den Dachkamin beschädigt, der Baum entwurzeln
und der Zaun Beschädigt. Die alle Raparaturen hat der Besitzer
selbst beseitigt und die Kosten selbst betragen.
Gibt es eine Pauschale für Erhaltungskosten?
Zählt die Erneurung der Gartentreppen zur Erhaltskosten?
Wie kann man Eigeneleistung berechnen.
Hier hat die Familie wohl an der falschen Stelle gespart. Wenn
der nächste Sturm das Dach abdeckt führt sowas unweigerlich in
den Ruin…
mal so als Rat nebenbei
Dankeschön.
büdde
Mit freundlichen Grüßen
jtom
LG
Mikesch
Hallo,
die Grundsicherung hat nichts mit irgendwelchen Erhaltungskosten gleich welcher Art zu tun.
Infos über Grundsicherung:
http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung.html
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_12…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_12288/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/grundsicherung node.html nnn=true)
Insofern sollte die Oma dies auch für sich tun.
Sofern die Oma pflegebedürftig ist, wäre zu Prüfen ob Anspruch auf Pflegegeld besteht.
Aber wie gesagt all diese Gelder sollten nicht dazu dienen sein Eigenheim damit zu sanieren.
Gruß
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