Rechtsgrundlage für sowas?

Hallo liebe Wissende,

nehmen wir einmal folgenden hypothetischen Fall an:
In dem Kleinbetrieb,wo Hermann Mustermann arbeitet (weniger als 10 Mitarbeiter) herrscht Auftragsflaute.Der Chef kündigt Mustermann mündlich am 15.zum Letzten fristgerecht.Schriftlich würde er das Mustermann noch geben.Mustermann meldet sich noch am gleichen Tage bei der Agentur für Arbeit.Dort wird Mustermann aufgrund der persönlichen Daten mitgeteilt,das er noch keinen Anspruch auf ALG 1 hat und sich bei der ARGE melden solle.Gesagt getan,der erste naht und weder der Lohn noch das Kündigungsschreiben kommen bei Mustermann an.Aber auch die ARGE will nicht zahlen,Begründung Ohne Kündigungsschreiben würde das Arbeitsverhältnis ja noch bestehen.

Meine Frage:
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieses Verhalten der ARGE??

Denkbar wäre ja auch der Fall,das der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt,weil er zahlungsunfähig ist und keinen Konkursantrag stellt.

Von was sollte dann Mustermann leben??..

Auf eure Antworten bin ich gespannt…

Gruß

Hallo,

Ohne
Kündigungsschreiben würde das Arbeitsverhältnis ja noch
bestehen.

Stimmt. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html

Wieso hat der AN keinen Anspruch auf alg I?

MfG

Hallo,

Stimmt. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html

Nun,schön und gut…aber der Arbeitgeber in unserem Beispielfall
macht es nicht freiwillig,also bleibt Mustermann ja nur der Weg der Klage vor dem Arbeitsgericht.Das dauert aber nun einmal…

Alternativ wäre auch der Fall denkbar,das der Arbeitgeber bei einem
Unfall ums Leben kommt,auch hier gäbe es ja kein Kündigungsschreiben dann…

MOD Liza: Überflüssige Leerzeilen zur besseren Lesbarkeit entfernt.

Nun,schön und gut…aber der Arbeitgeber in unserem
Beispielfall
macht es nicht freiwillig …

Meine vorher gestellte Frage beantwortet das aber nicht.

Ansonsten siehe hier http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143.html (3). Nennt sich Vorabgewährung.

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Ohne Kündigungsschreiben besteht das Arbeitverhältnis fort, das ist nun mal so. Die Norm, welche die Schriftform vorschreibt, wurde ja schon genannt (§ 623 BGB).

Welche „Rechtsgrundlage“ sollte man also heranziehen müssen? Vor alle: wofür? In diesem Fall braucht der Antragsteller eine Rechtsgrundlage. Und es gibt doch keine Rechtsgrundlage, die besagt: Wer einen Job hat, bekommt Arbeitslosengeld.

Levay