Rückzahlung ALG trotz Insolvenz?

Hallo, muss man ein laut A-Amt zuviel gezahltes ALG an das Amt zurückzahlen, wenn der Rückstand aus einer Zeit stammmt bevor die Insolvenz eröffnet wurde? Denn für Firmen gilt ja dass sie, wenn sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter nach öffentlicher Bekanntgabe der Meldefrist wegen Insolvenzeröffnung nicht angemeldet sondern geschlafen haben, diese Forderung nicht mehr in die Liste der Forderungen aufgenommen bekommen und leer ausgehen. Kann das Amt verlangen dass sie anders behandelt werden und trotz Insolvenz die Forderung eintreiben können?

Hallo

Hallo, muss man ein laut A-Amt zuviel gezahltes ALG an das Amt
zurückzahlen, wenn der Rückstand aus einer Zeit stammmt bevor
die Insolvenz eröffnet wurde?

Rückstände entstehen doch VOR der Insolvenz,wer während dieser auch noch welche produziert, hat eh schlechte Karten mit der RSB

Denn für Firmen gilt ja dass
sie, wenn sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter nach
öffentlicher Bekanntgabe der Meldefrist wegen
Insolvenzeröffnung nicht angemeldet sondern geschlafen haben,
diese Forderung nicht mehr in die Liste der Forderungen
aufgenommen bekommen und leer ausgehen. Kann das Amt verlangen
dass sie anders behandelt werden und trotz Insolvenz die
Forderung eintreiben können?

Können sie nicht,wenn sie ordnungsgemässüber ISO informiert wurden und sich nicht gezuckt haben

Der Kater

Hallo,

Rückstände entstehen doch VOR der Insolvenz,wer während dieser
auch noch welche produziert, hat eh schlechte Karten mit der
RSB

Neue Schulden haben mit dem Insolvenzverfahren nichts zu tun und sind auch kein Grund, die RSB zu versagen.

Können sie nicht,wenn sie ordnungsgemässüber ISO informiert
wurden und sich nicht gezuckt haben

Es werden alle Gläubiger gleich behandelt: Eine Anmeldung der Forderung ist bis zum Schlusstermin möglich (die Anmeldefrist auf dem Eröffnungsbeschluss bewirkt, dass für nachträglich angemeldete Forderungen ein nachträglicher Prüfungstermin anberaumt werden muss und der verspätete Gläubiger Gerichtskosten zahlen muss).

Gruß,
Oskar

Völlig überflüssige Vollzitate gelöscht [Mod X.]