Hallo
Das Kindergeld für 2007 sollzurückgezahlt.
Nach Einspruch kamen daraufhin eine Erklärung zu den Werbungskosten die ausgefüllt werden soll.
Da steht in der Erklärung man könne für jeden vollen KM der Entfernung zur Ausbildungsstätte 0,30 Cent ansetzen!?!
War der Meinung man kann nur die einfache Strecke x 220 Tage eingesetzen.
Was ist nun richtig??
Kann man überhaupt die pauschalen Werbungskosten (920€) und zusätzlich die Fahrtkosten eintragen?
Weil für die normalen Werbungskosten wie Bücher, Arbeitskleidung usw. leider keine Belege mehr vorhanden.
Da steht in der Erklärung man könne für jeden vollen KM der
Entfernung zur Ausbildungsstätte 0,30 Cent ansetzen!?!
War der Meinung man kann nur die einfache Strecke x 220 Tage
eingesetzen.
Was ist nun richtig??
Sehr spezielle Frage …
Ein Gutes Forum für Kindergeldfragen gibt es hier: http://forum.jurathek.de/
Titel: „Kindergeld und Co.“
Meine Vermutung: Zur Ausbildungsstätte (ich vermute mal gewerbliche Ausbildung?) km einfache Strecke,
zur Berufschule volle km
Außerdem könnte bei der Berufschule noch Verpflegungspauschale dazu kommen.
Kann man überhaupt die pauschalen Werbungskosten (920€) und
zusätzlich die Fahrtkosten eintragen?
Nein.
Man rechnet alle Werbungskosten zusammen. Wenn das über 920€ liegt, bekommt man das angerechent.
Wenn die Summe unter 920€ liegt, bekommt man die 920€ pauschal angerechnet.
Weil für die normalen Werbungskosten wie Bücher,
Arbeitskleidung usw. leider keine Belege mehr vorhanden.
Einfach mal die Verkäufer fragen und den erworbenen Artikel zeigen - vielleicht lässt sich da doch noch was machen.
Veilleicht wurde mit EC-Karte gezahlt, - der Kontoauszug könnte weiterhelfen.