Sperre bei der Arbeitsagentur?

Hi!

Angenommen Person A kündigt eine Stelle rechtswirksam wegen einer neuen Stelle.

Die neue Stelle war jedoch zunächst nur aufgrund einer müdlichen Zusage zugesichert, einen Arbeitsvertrag gab es nie. Nun stellt sich heraus, daß es diese neue Stelle nicht mehr gibt.

Daher meine Fragen:

  • Kann die Person Arbeitslosengeld beantragen?
  • Gibt es nicht eine 3 monatige Sperre wenn jemand selbst kündigt?
  • Was ist mit der Krankenversicherung?

Danke & Gruß
Siân

Hallo,
Bei Sperren liegt es am Wohlwollen und ob A glaubwürdig erscheint.
Besser, einfacher und sicherer ist, eine Bescheinigung zu bekommen, aus dem der geschilderte Sachverhalt hervorgeht.
Zeitliche Serren müssen nicht max ausgeschöpft werden.
Gruß Werner und viel Erfolg
PS
A sollte sofort zur Agentur gehen.
Bereich 1: Sich Arbeitssuchend melden!!!
Bereich 2: ALG beantragen.

Überflüssiges Vollzitat gelöscht. [Mod X.]

:wink: