Eidesstattlichen Versicherung und Antrag auf Alg2

Hallo:
Ein Grosses und Ernstes Problem, Person A hofft hier auf Ratschläge und Antworten.
Die Person A hat bis 31. 03. 08 Arbeitslosengeld Eins bezogen, bzw. wird das auch im März 08 tun.
Jetzt muss in diesen Tagen Antrag auf Arbeitslosengeld Zwei gestellt werden.
Person A bekommt Vorladung zum Gericht zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung.
Die Schuldensumme ist rund 3000 Euro.

Die Fragen die sich ergeben sind wie folgt:
-kann die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Nachteile für den Antrag auf Alg2 bringt, kann es sogar sein, dass der Antrag deswegen negativ entschieden wird?

-Soll der Antrag auf Alg2 jetzt oder nach der Abgabe der EV gestellt werden?Kann es sein, dass das Alg2 gepfändet wird?

-Was für Folgen hätte es, wenn das Arbeitsamt als Schuldner angesehen wird?

Person A hofft auf Antworten und Ratschläge und bedankt sich im Vorraus.
Gruss
Sphinx

Hallo,

da dies ja ein fiktiver Fall ist antworte ich wie folgt:

Arbeitsamt allgemein, sei es ALGI oder ALGII hat nichts mit einer EV zu tun. Dem Arbeitsamt ist es egal ob und wieviele Schulden ein Antragsteller hat. Anders wäre es bei Vermögen, hier ist das Arbeitsamt sehr daran interessiert.

Und zur Antragsstellung, Anträge immer zeitig abgeben, bearbeitungen von Anträgen dauert unter umständen einige Wochen. Damit es nicht zu einer mittellosen Zeit kommt!

So hoffe konnte weiterhelfen.

Grüße

Gerhard

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Hallo Gerhard:
Danke für die Antwort zur späten Stunde.
Vermögen ist die Person A leider nicht, allein aus gesundheitlichen Gründen nicht.
Viele Grüsse

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