Hallo:
Ein Grosses und Ernstes Problem, Person A hofft hier auf Ratschläge und Antworten.
Die Person A hat bis 31. 03. 08 Arbeitslosengeld Eins bezogen, bzw. wird das auch im März 08 tun.
Jetzt muss in diesen Tagen Antrag auf Arbeitslosengeld Zwei gestellt werden.
Person A bekommt Vorladung zum Gericht zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung.
Die Schuldensumme ist rund 3000 Euro.
Die Fragen die sich ergeben sind wie folgt:
-kann die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Nachteile für den Antrag auf Alg2 bringt, kann es sogar sein, dass der Antrag deswegen negativ entschieden wird?
-Soll der Antrag auf Alg2 jetzt oder nach der Abgabe der EV gestellt werden?Kann es sein, dass das Alg2 gepfändet wird?
-Was für Folgen hätte es, wenn das Arbeitsamt als Schuldner angesehen wird?
Person A hofft auf Antworten und Ratschläge und bedankt sich im Vorraus.
Gruss
Sphinx