Hallo…
Jemand hat angenommen ein Gewerbe und ist seit ca. 4 Jahren nicht richtig arbeitsfähig aufgrund z.B. psychischer Probleme und damit OHNE richtige Einkünfte…
Kann denn so jemand- wenn auch nur vorrübergehend- Harz IV kriegen OHNE das Gewerbe abzumelden?
Gruss Firdevsii
Hallo!
Beim Googeln kommt man weiter…
hier hab ich was gefunden:
http://www.sozialleistungen.info/foren/anspruch-und-…
Hallo
Jemand hat angenommen ein Gewerbe und ist seit ca. 4 Jahren
nicht richtig arbeitsfähig aufgrund z.B. psychischer Probleme
und damit OHNE richtige Einkünfte…
Kann denn so jemand- wenn auch nur vorrübergehend- Harz IV
kriegen OHNE das Gewerbe abzumelden?
Ja, man kann gleichzeitig Hartz 4 bekommen und gewerbetreibend sein.
Im Gegenteil, man soll doch gucken, dass man wieder von Hartz 4 wegkommt oder wenigstens den Anspruch verringert, da ist eine selbständige Tätigkeit ausdrücklich erwünscht (hab ich mal gelesen, weiß aber nicht mehr wo).
Allerdings ist das Ausrechnen des Satzes sehr kompliziert. Es wird nicht mehr der Steuerbescheid des letzten Jahres zugrundegelegt, sondern irgendwelche halbjährlichen Abrechnungen, d. h. der Zeitraum der Bewilligung ist maßgebend, und ALG II wird meistens für ein halbes Jahr bewilligt. Man muss also eine Buchführung für das FA und eine für die ARGE machen.
Abschreibungen kann man dort nicht machen, und jede Ausgabe sowie jede Einnahme zählt für den Monat, in dem sie stattfindet. Wenn also mal größere Gewinne anfallen, in dem Monat dann auch die Einkäufe tätigen.
Viele Grüße
Simsy
Danke.Hat mir,bzw jemandem gut weitergeholfen.owT
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