Ein Arbeitnehmner wird während der Krankheit gekündigt. Bekommt aber zum Gehalt noch ALG II.
AN weiterhin krank, so dass die Krankenkasse das Krankengeld bezahlt. Arbeitsamt lehnt arbeitlosmeldung ab, da krank. Arbeitnehmer bekommt immer noch ALG II.
Arbeitnhemer bekommt ABfindung, ALG II wird gestrichen. Wer zahlt jetzt die Krankenversicherung, da das Arbeitsamt ja nichts mehr bezahlt, heißt es ja dass auch keine Krankversciherungsbeiträge.
Hallo erstmal,
AN sollte sofort zur Krankenkasse und das klären.
Gruss
Frank
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Hallo
Ein Arbeitnehmner wird während der Krankheit gekündigt.
Bekommt aber zum Gehalt noch ALG II.
AN weiterhin krank, so dass die Krankenkasse das Krankengeld
bezahlt. Arbeitsamt lehnt arbeitlosmeldung ab, da krank.
Arbeitnehmer bekommt immer noch ALG II.
Arbeitnhemer bekommt ABfindung, ALG II wird gestrichen.
Habe eine Idee, weiß aber nicht ob sie funktioniert. Hier schildere ich sie mal (zum besseren Verständnis mit ein paar ausgedachten Daten):
Abfindung 2000,- wird im März bezahlt. Meldung an ARGE: Einkommen von 2000,- Euro. ALG II wird gestrichen. März: Freiwillige (gesetzliche) Versicherung bei der Krankenkasse, Kosten meines Wissens ca. 100,-.
April: Neuantrag bei ARGE. Rest von den 2000,- wird als Vermögen angegeben. Vermögen in Höhe von 150,- pro Lebensjahr + 750,- pro Person im Haushalt darf man ja haben.
Wichtig:
- Antrag Anfang April stellen.
- Bei Ablehnung Widerspruch einlegen.
- Widerspruch wird abgelehnt: Wenn man es sich zutraut: Klage beim Sozialgericht einreichen (Rechtsanwalt nicht notwendig, keine Gerichtskosten, also kein finanzielles Risiko. Man muss nur seinen Fall einigermaßen logisch schriftlich und mündlich darlegen und zur Verhandlung kommen können).
Die ARGE wird sicher vom Arbeitnehmer verlangen, dass er die 2000,- Euro erst verbraucht. Aber ein Vermögen bis zu einer gewissen Höhe muss nicht zuerst verbraucht werden. Und ich glaube nicht, dass es ein Gesetz gibt, dass ein solches Vermögen zwingend aus einem Einkommen stammen muss, das mindestens x Monate vor Antragstellung eingegangen sein muss.
Viele Grüße
Simsy
PS: Ansonsten auch mal googeln mit „Abfindung ALG II“, da erhält man vielleicht auch noch ein paar neue Erkenntnisse.
PS
Hallo
Habe zufällig diesen Text gefunden:
"Einmalige Einnahmen … werden von dem Monat an berücksichtigt, in dem sie zufließen.
Dies bedeutet, dass solange kein Arbeitslosengeld II gewährt wird, wie die einmaligen Einnahmen – nach Abzug der üblichen Absetzbeträge sowie der Beträge für eine dann erforderliche freiwillige Weiterversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung - zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichen."
Da wird dann natürlich ein gewisser Betrag zugrunde gelegt, der dann monatlich ausgegeben werden darf, das ist sicher nicht viel mehr als der ALG II Satz.
Ansonsten bedarf dieser Text wohl keines Kommentars, außer dass er von der Bundesregierung stammt, Datum konnte ich keins finden.
http://erwerbslose.verdi.de/aktuelles_aktionen/1-_-j…
Ich würde aber sagen, dass dann diejenigen Leute, die ihr Vermögen während des ALG II Bezugs erhalten, sehr ungleich behandelt werden mit denjenigen, die es z. B. kurz davor erhalten.
Es wird meines Wissens nicht nachgefragt, woher Vermögen stammt und wann man es erhalten hat, wenn ein ALG-II-Antrag gestellt wird. Somit würde jemand, der im Januar eine Abfindung erhält und im Februar den ALG-II-Antrag stellt, völlig anders behandelt als einer, der ebenfalls im Februar den ALG-II-Antrag stellt, seine Abfindung aber erst im März erhält.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das rechtlich in Ordnung ist. Ich würde ggf. eine Klage wenigstens versuchen. Allerdings würde ich vorher noch in Erfahrung zu bringen versuchen, ob es beim Erstantrag wirklich keine Rolle spielt, ob man eventuelles Vermögen erst kurz vorher erhalten hat.
VG Simsy
Dankeschön!
Wenn es sich sagen wir mal um eine Miniabfindung von nur 900 Euro handelt, und diese dann aufgeteilt werden soll ind ie näcsten 12 Monate.
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Hallo
Wenn es sich sagen wir mal um eine Miniabfindung von nur 900
Euro handelt, und diese dann aufgeteilt werden soll ind ie
näcsten 12 Monate.
Was?!? 900 geteilt durch 12 ergibt 75. Soll der Hilfeempfänger jetzt 12 Monate von 75 Euro pro Monat leben? Soll das vielleicht ein Witz sein? Wenn nicht, dann wäre das ja wohl äußerst merkwürdig.
Die Arge erwartet allerdings wohl, dass der Arbeitslose in der Zwischenzeit Wohngeld beantragt. Das darf sie auch, aber sie muss das dem Arbeitslosen sagen, denn sie ist auch zur Beratung verpflichtet.
900 Euro für 12 Monate sind auf jeden Fall völlig lächerlich.
Wenn der Monat vorbei ist, in dem die Zahlung von diesen 900,- erfolgt ist, würde ich einen neuen Antrag stellen. Wenn dann ein ablehnender Bescheid kommt, würde ich Widerspruch einlegen. Wenn der auch abgelehnt wird, würde ich klagen. Allerdings natürlich immer Argumente sammeln, und ggf. einen Rechtsanwalt nehmen.
Die Argen verlieren übrigens mehr als die Hälfte der gegen sie angestrengten Klagen.
Viele Grüße
Simsy