Übergang von Studium in Arbeit

Hallo!

Eine fleißig Studierende hat nun ihr Examen fast in der Tasche. Bisher waren die Eltern der 24jährigen, die seit 6 Jahren nicht mehr im Elternhaus wohnt, unterhaltspflichtig. Sie möchte sich jetzt zum 11. Juni exmatrikulieren (Tag der letzten Prüfung). Ihre Wohnung am Studienort ist zum 30.Juni gekündigt, vorübergehend zieht sie zu ihrem Partner in eine ganz andere Stadt, wo sie mietfrei leben kann und auch immer etwas im Kühlschrank sein wird. Der früheste Beginn im Arbeitsleben ist der 15. August, der späteste der 15. September. Dann wird die Studentin Beamtin auf Widerruf.
Im Grunde genommen möchte die Studentin kein großes Geld vom Staat, es geht nur um die Krankenversicherung (momentan familienversichert). Von der gesetzlichen Krankenversicherung wurde ihr eine freiwillige Weiterversicherung angeboten, die mind. 129 Euro im Monat kosten würde. Da die Studentin keinerlei Einkünfte hat, hat sie natürlich auch keine 129 Euro (von einem Nebenjob, den sie noch finden muss, einmal abgesehen - aber der ist ja nicht sicher). Ein Anruf bei der Arge (die sich ihrer Zuständigkeit nicht sicher ist, da die Studentin ihren jetzigen Wohnort ja 14 Tage nach der Exmatriulation verlassen wird) ergab, dass die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig sind. Eine Übernahme der GKV kann nur erfolgen, wenn die Eltern als nicht mehr unterhaltspflichtig anerkannt werden und ein vollständiger Antrag auf ALGII bewilligt wird. Eine Übernahme der Beiträge zur GKV sei nicht möglich ohne Bezug von ALGII.

Die Fragen, die sich die Studentin jetzt stellt, sind folgende:

  • Kann ein Antrag auf ALGII erst gestellt (und bearbeitet) werden, NACHDEM die Exmatrikulation vorliegt, oder kann sie schon früher, in weiser Vorraussicht, dass der Zustand zum 14. Juni eintritt, den Antrag schon eher stellen und dann schauen, ob er bewilligt wird, um die Exmatrikulation dann durchzuführen (oder eben nicht)?!
  • Zählen die Studentin und ihr Partner sofort als Bedarfsgemeinschaft (sie haben noch nie zusammen gewohnt)?
  • Warum sollten die Eltern noch unterhaltspflichtig sein, da die erste Ausbildung ja (erfolgreich) abgeschlossen ist?!
  • Welche Arge wäre für diesen Fall zuständig (die am Studienort X, wo sie bis 14.6. Studentin (und hauptwohnsitzlich gemeldet) ist, zum 30.6. aber nicht mehr gemeldet sein wird, oder die am Wohnort Y, wo sie ab dem 1.7. wohnen wird, aber bisher noch gar nicht gemeldet ist)?! Oder ist es wirklich so, wie der Mann von der Arge meinte, dass ein Antrag bis zum 30.6. in X und ein Antrag ab dem 1.7. in Y gestellt werden müssten?!

LG
Sonne

Hallo zurück!

Ich habe nicht auf alle Deine Fragen eine Antwort, aber ein bisschen was glaub ich zu wissen.

Die Fragen, die sich die Studentin jetzt stellt, sind
folgende:

  • Kann ein Antrag auf ALGII erst gestellt (und bearbeitet)
    werden, NACHDEM die Exmatrikulation vorliegt, oder kann sie
    schon früher, in weiser Vorraussicht, dass der Zustand zum 14.
    Juni eintritt, den Antrag schon eher stellen und dann schauen,
    ob er bewilligt wird, um die Exmatrikulation dann
    durchzuführen (oder eben nicht)?!

Man kann sich schon in weiser Voraussicht arbeitssuchend melden. Dann wird zuerst geprüft, ob ein Anspruch auf ALGI vorliegt, wenn nicht, ALGII.

  • Warum sollten die Eltern noch unterhaltspflichtig sein, da
    die erste Ausbildung ja (erfolgreich) abgeschlossen ist?!

Weil Studentin unter 25 ist.

Warum bleibt die Studentin nicht eingeschrieben bis Semesterende oder Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses? Dann bliebe der Krankenversicherungsstatus aufrecht erhalten. Hat nicht nur eine andere Studentin *hust* ebenso gemacht.

Gruß sannah

Hallo!

Warum bleibt die Studentin nicht eingeschrieben bis
Semesterende oder Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses? Dann
bliebe der Krankenversicherungsstatus aufrecht erhalten. Hat
nicht nur eine andere Studentin *hust* ebenso gemacht.

Das könnte die Studentin getrost tun, doch da sie 500 Euro Studiengebühren bezahlt hat und in diesem Sommersemester die Uni außer zu Prüfungszwecken nicht betritt, hat sie das Gefühl, diese 500 Euro gern wiederhaben zu wollen. Im Grunde ist alles eine Rechenfrage, die am Ende aber darauf hinauslaufen wird, dass die Studentin 500 Euro zum Fenster rausgeworfen hat, dafür aber krankenversichert bleibt und Kindergeld bezieht. So ist halt heutzutage das Leben… :wink:

LG
Sonne

Hallo noch einmal zurück …

Das könnte die Studentin getrost tun, doch da sie 500 Euro
Studiengebühren bezahlt hat und in diesem Sommersemester die
Uni außer zu Prüfungszwecken nicht betritt, hat sie das
Gefühl, diese 500 Euro gern wiederhaben zu wollen.

Wie jetzt: Die Gebühren werden in einem solchen Fall erstattet? Völliges Unwissen meinerseits in diesem Gebiet, denn man kann ja auch noch in einigen Bundesländern ohne Studiengebühren studieren …

Im Grunde
ist alles eine Rechenfrage, die am Ende aber darauf
hinauslaufen wird, dass die Studentin 500 Euro zum Fenster
rausgeworfen hat, dafür aber krankenversichert bleibt und
Kindergeld bezieht.

Nun ja, sofern wären die 500€ ja nicht zum Fenster herausgeschmissen, wenn die zu zahlende KV diesen Beitrag übersteigt … Vom Kindergeld einmal ganz abgesehen.

Gruß sannah

Hallo!

Die Studiengebühren werden für Prüfungssemester nicht erlassen, aber wenn man sich bis 3 Monate nach Vorlesungsbeginn (was hier der 14. Juni wäre) exmatrikuliert, bekommt man sein Geld noch zurück.

Nun ja, sofern wären die 500€ ja nicht zum Fenster
herausgeschmissen, wenn die zu zahlende KV diesen Beitrag
übersteigt … Vom Kindergeld einmal ganz abgesehen.

Es ist insofern rausgeschmissenes Geld, als das jeder 24jährige Student, der nicht zwei Semester vor dem Ende seines Studium plötzlich vor dem Problem Studiengebühren steht, 500 Euro mehr auf dem Konto hat und trotzdem in der GKV ist und Kindergeld bekommt…
Da ich mich aber nicht der entwürdigenden Prozedur des ALGII-Antrags unterziehen will, werde ich wohl damit leben müssen, im falschen Bundesland studiert zu haben. Vielleicht werde ich ja zur Belohnung später mal Beamtin :wink:)

Tut trotzdem weh, das schöne Geld in Stühle investiert zu sehen, auf denen ich nie sitzen durfte…

LG