Haushaltsgemeinschaft, ja-nein

Hallo zusammen,

ich kenne mich mit dem Thema ALG II absolut nicht aus, hatte bis dato auch noch nicht damit zu tun.
Ich habe bereits ein bißl gegoogelt, aber so ganz klar ist mir das ganze immer noch nicht:

Folgender Sachverhalt:

Person A ist Eigentümer eines Einfamilienhauses, arbeitet und verdient gutes Geld…
Person B, 28 Jahre alt, Schwester von Person A beantragt ALG II und zieht zu ihrem Bruder, der ihr ein Zimmer (+ Mitbenutzungsrechte von Bad und Küche) pauschal für 200€ vermietet.

Person A unterstützt seine Schwester weder finanziell, noch verpflegt er sie.

Hab ich das richtig verstanden, dass Person A und B weder eine Bedarfs-, noch eine Haushaltsgemeinschaft bilden, sondern nur eine Wohngemeinschaft?

Das AA verlangt von Person B nun das ausgefüllte Zusatzblatt 1 zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Ohne Hilfe von Person A kann Person B aber dieses Blatt nicht ausfüllen.

Ist Person A zu weiteren Auskünften verpflichtet, als die Angabe zur Quadratmeterzahl des vermieteten Zimmers? Schließlich hat Person A absolut nichts mit dem AA zu tun.

Ist Person A verpflichtet, dem AA nachzuweisen, das er Besitzer des Hauses ist???

Welche Nachteile können Person B entstehen, wenn Person A sich weigert, solch detailierten Angaben dem AA zu machen?

Gruß,
the Captain

Hallo

Person A unterstützt seine Schwester weder finanziell, noch
verpflegt er sie.

Die sollten auch abgetrennte Bereiche im Kühlschrank haben, damit nicht der Verdacht aufkommt, sie würden gemeinsam wirtschaften.

Hab ich das richtig verstanden, dass Person A und B weder eine
Bedarfs-, noch eine Haushaltsgemeinschaft bilden, sondern nur
eine Wohngemeinschaft?

Würde ich sagen.

Das AA verlangt von Person B nun das ausgefüllte Zusatzblatt 1
zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und
Heizung.

Was wird denn da alles abgefragt?

Ohne Hilfe von Person A kann Person B aber dieses Blatt nicht
ausfüllen.

Welche Fragen können denn nicht beantwortet werden?

Ist Person A zu weiteren Auskünften verpflichtet, als die
Angabe zur Quadratmeterzahl des vermieteten Zimmers?

Der Vermieter ist jedenfalls nicht zur Auskunft über seine persönlichen Verhältnisse wie z. B. sein Einkommen verpflichtet.

Ist Person A verpflichtet, dem AA nachzuweisen, das er
Besitzer des Hauses ist???

Wie denn? Bestätigung vom Notar, oder was?
Das wäre aber ziemlich ungewöhnlich, würde ich denken.

Wenn ein begründeter Verdacht auf Sozialmissbrauch vorliegt, darf die Behörde natürlich ermitteln. Aber das läuft anders ab als mit ungewöhnlichen Fragebögen, die sonst niemand ausfüllen muss.

Welche Nachteile können Person B entstehen, wenn Person A
sich weigert, solch detailierten Angaben dem AA zu machen?

Normalerweise muss der Vermieter gar nicht erfahren, wenn ein Mieter einen ALG II Antrag stellt. Es reicht, wenn der Mieter darlegen kann, dass die letzte Miete gezahlt worden ist, oder halt, was eben vor dem aktuellen Antrag mit der Miete war, und dass er den Mietvertrag mit eventuellen Mieterhöhungsschreiben vorlegen kann.

VG

Hallo Simsy Mone,

Das AA verlangt von Person B nun das ausgefüllte Zusatzblatt 1
zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und
Heizung.

Was wird denn da alles abgefragt?

Angaben, die laut Zusatzblatt abgefragt werden:

Bankverbindung des Vermietes
Größe des Hauses,
Wohnflächenanteil,
bezugsfertig seit:…,
Anzahl Wohneinheiten,
Anzahl Räume, Anzahl Küchen, Anzahl Bäder,
Heizkosten (incl. Nachweis),
Zentralheizung (+Baujahr),
wird die Wohnung zentral mit Warmwasser versorgt (ja/nein),
werden Brennstoffe selbst beschafft (ja/nein),
Nebenkosten (incl. Nachweise),
sonst. Wohnkosten (incl. Nachweise)

Auflistung der Personen, die in dem Haus leben

Ohne Hilfe von Person A kann Person B aber dieses Blatt nicht
ausfüllen.

Welche Fragen können denn nicht beantwortet werden?

s. Auflistung oben. Woher soll Person B das alles wissen??
Ich frage mich auch, wozu diese Angaben benötigt werden. Um festzustellen, ob die Unterkunft angemessen ist oder nicht, müsste eigentlich die Angabe der vermieteten Wohnfläche und der Mietzins dafür ausreichend sein.

Zu dem Punkt, Auflistung der Personen, die in dem Haus leben:
Was geht es das AA an, wen Person A alles in seinem Haus leben lässt???
Das AA mag fragen dürfen, mit wem Person B zusammen in dem gemieteten Zimmer wohnt, aber doch nicht Dinge, die das Privatleben von Person A betreffen. *kopfschüttel*

Ist Person A zu weiteren Auskünften verpflichtet, als die
Angabe zur Quadratmeterzahl des vermieteten Zimmers?

Der Vermieter ist jedenfalls nicht zur Auskunft über seine
persönlichen Verhältnisse wie z. B. sein Einkommen
verpflichtet.

Ist Person A verpflichtet, dem AA nachzuweisen, das er
Besitzer des Hauses ist???

Wie denn? Bestätigung vom Notar, oder was?
Das wäre aber ziemlich ungewöhnlich, würde ich denken.

Das sehe ich auch so. Person A vermietet ein Zimmer für 200€, all inclusive. Woher Person B das Geld dafür nimmt, kann Person A recht schnuppe sein. Person A hat meiner Meinung nach einen Vertrag mit B und absolut nichts zu tun mit dem AA, da der Antragsteller und die Bedürftige Person B ist.
Aus diesem Grund kann ich nicht verstehen, warum Person A dem AA über irgend etwas Rechenschaft ablegen muss.

Wenn ein begründeter Verdacht auf Sozialmissbrauch vorliegt,
darf die Behörde natürlich ermitteln. Aber das läuft anders ab
als mit ungewöhnlichen Fragebögen, die sonst niemand ausfüllen
muss.

Zustimmung

Welche Nachteile können Person B entstehen, wenn Person A
sich weigert, solch detaillierten Angaben dem AA zu machen?

Normalerweise muss der Vermieter gar nicht erfahren, wenn ein
Mieter einen ALG II Antrag stellt. Es reicht, wenn der Mieter
darlegen kann, dass die letzte Miete gezahlt worden ist, oder
halt, was eben vor dem aktuellen Antrag mit der Miete war, und
dass er den Mietvertrag mit eventuellen Mieterhöhungsschreiben
vorlegen kann.

Wenn das AA von Person B verlangt, dass Person A einen Nachweis über seinen Hausbesitz erbringen soll, dürfte es nicht länger incognito sein, dass Person B ALG II beantragt hat.
Ich frage mich, auf welche Rechtsgrundlage sich dabei das AA stützt!?!?

Gruß,
the Captain

VG

Hallo

Angaben, die laut Zusatzblatt abgefragt werden:

Bankverbindung des Vermietes
Größe des Hauses,
Wohnflächenanteil,
bezugsfertig seit:…,
Anzahl Wohneinheiten,
Anzahl Räume, Anzahl Küchen, Anzahl Bäder,
Heizkosten (incl. Nachweis),
Zentralheizung (+Baujahr),
wird die Wohnung zentral mit Warmwasser versorgt (ja/nein),
werden Brennstoffe selbst beschafft (ja/nein),
Nebenkosten (incl. Nachweise),
sonst. Wohnkosten (incl. Nachweise)

O.O *Staun*

Das Zusatzblatt 1 sieht normalerweise so aus:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…

Ich frage mich, auf welche Rechtsgrundlage sich dabei das AA
stützt!?!?

Vielleicht auf irgendeine gute Idee irgendeines leitenden Mitarbeiters?

Über die Hälfte der Klagen gegen die ARGEN verlieren die ARGEN.
Da ist irgendwie der Wurm drin in dem Konzept.
Ich denk, man müsste auch nicht viel bedenken haben, in so einem Falle evtl. zu klagen, wenn die nicht von alleine zur Vernunft kommen. Wahrscheinlich sind die aber nicht so verrückt, auf ihrem Standpunkt zu beharren, wenn man zeigt, dass man Ahnung hat und ggf. auch Klage einreichen würde.

Viele Grüße
Simsy