Hallo Simsy Mone,
Das AA verlangt von Person B nun das ausgefüllte Zusatzblatt 1
zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und
Heizung.
Was wird denn da alles abgefragt?
Angaben, die laut Zusatzblatt abgefragt werden:
Bankverbindung des Vermietes
Größe des Hauses,
Wohnflächenanteil,
bezugsfertig seit:…,
Anzahl Wohneinheiten,
Anzahl Räume, Anzahl Küchen, Anzahl Bäder,
Heizkosten (incl. Nachweis),
Zentralheizung (+Baujahr),
wird die Wohnung zentral mit Warmwasser versorgt (ja/nein),
werden Brennstoffe selbst beschafft (ja/nein),
Nebenkosten (incl. Nachweise),
sonst. Wohnkosten (incl. Nachweise)
Auflistung der Personen, die in dem Haus leben
Ohne Hilfe von Person A kann Person B aber dieses Blatt nicht
ausfüllen.
Welche Fragen können denn nicht beantwortet werden?
s. Auflistung oben. Woher soll Person B das alles wissen??
Ich frage mich auch, wozu diese Angaben benötigt werden. Um festzustellen, ob die Unterkunft angemessen ist oder nicht, müsste eigentlich die Angabe der vermieteten Wohnfläche und der Mietzins dafür ausreichend sein.
Zu dem Punkt, Auflistung der Personen, die in dem Haus leben:
Was geht es das AA an, wen Person A alles in seinem Haus leben lässt???
Das AA mag fragen dürfen, mit wem Person B zusammen in dem gemieteten Zimmer wohnt, aber doch nicht Dinge, die das Privatleben von Person A betreffen. *kopfschüttel*
Ist Person A zu weiteren Auskünften verpflichtet, als die
Angabe zur Quadratmeterzahl des vermieteten Zimmers?
Der Vermieter ist jedenfalls nicht zur Auskunft über seine
persönlichen Verhältnisse wie z. B. sein Einkommen
verpflichtet.
Ist Person A verpflichtet, dem AA nachzuweisen, das er
Besitzer des Hauses ist???
Wie denn? Bestätigung vom Notar, oder was?
Das wäre aber ziemlich ungewöhnlich, würde ich denken.
Das sehe ich auch so. Person A vermietet ein Zimmer für 200€, all inclusive. Woher Person B das Geld dafür nimmt, kann Person A recht schnuppe sein. Person A hat meiner Meinung nach einen Vertrag mit B und absolut nichts zu tun mit dem AA, da der Antragsteller und die Bedürftige Person B ist.
Aus diesem Grund kann ich nicht verstehen, warum Person A dem AA über irgend etwas Rechenschaft ablegen muss.
Wenn ein begründeter Verdacht auf Sozialmissbrauch vorliegt,
darf die Behörde natürlich ermitteln. Aber das läuft anders ab
als mit ungewöhnlichen Fragebögen, die sonst niemand ausfüllen
muss.
Zustimmung
Welche Nachteile können Person B entstehen, wenn Person A
sich weigert, solch detaillierten Angaben dem AA zu machen?
Normalerweise muss der Vermieter gar nicht erfahren, wenn ein
Mieter einen ALG II Antrag stellt. Es reicht, wenn der Mieter
darlegen kann, dass die letzte Miete gezahlt worden ist, oder
halt, was eben vor dem aktuellen Antrag mit der Miete war, und
dass er den Mietvertrag mit eventuellen Mieterhöhungsschreiben
vorlegen kann.
Wenn das AA von Person B verlangt, dass Person A einen Nachweis über seinen Hausbesitz erbringen soll, dürfte es nicht länger incognito sein, dass Person B ALG II beantragt hat.
Ich frage mich, auf welche Rechtsgrundlage sich dabei das AA stützt!?!?
Gruß,
the Captain
VG