Hallo!
Herr X hat vor über einem Monat einen Antrag auf Fortzahlung der Leistungen bei seinem Jobcenter gestellt. Der alte Antrag läuft zum 31.03.2008 aus und bis heute hat Herr X noch keinen Bewilligungsbescheid.
Nun benötigt aber die GEZ bis spätestens 31.03.2008 eben diesen Bewilligungsbescheid für die Befreiung der Gebühren.
Frage: Wie kann Herr X auch ohne den Bewilligungsbescheid einen Antrag auf Befreiung stellen ( vielleicht mit dem Hinweis auf eine spätere Zusendung des Bescheides?)
Herr X hat am Donnerstag einen Termin mit seiner Sachbearbeiterin. Mit Ihr hatte Herr X auch noch nie Probleme. Sie ist wirklich sehr bemüht die Angelegenheiten immer mit Ihm zu klären.
Allerdings ist Sie halt für die Stellenvermittlung zuständig und hat sicher auch keinen Einblick wie lange eine Bewilligung seitens der Leistungsabteilung noch dauern wird.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Maternus
Hallo
Nun benötigt aber die GEZ bis spätestens 31.03.2008 eben
diesen Bewilligungsbescheid für die Befreiung der Gebühren.
Herr X sollte sofort einen Antrag auf Befreiung stellen, und vielleicht sicherheitshalber Ende der Woche nachfragen, ob der Antrag eingegangen ist.
Frage: Wie kann Herr X auch ohne den Bewilligungsbescheid
einen Antrag auf Befreiung stellen ( vielleicht mit dem
Hinweis auf eine spätere Zusendung des Bescheides?)
Genau.
Es ist der GEZ ja bekannt, dass die Bescheide manchmal auf sich warten lassen.
Viele Grüße
Simsy
Hallo Simsy!
Erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Herr X sollte sofort einen Antrag auf Befreiung stellen, und
vielleicht sicherheitshalber Ende der Woche nachfragen, ob der
Antrag eingegangen ist.
Meinst Du es reicht normal per Brief, oder lieber per Einschreiben?
Es ist der GEZ ja bekannt, dass die Bescheide manchmal auf
sich warten lassen.
Giibt es für Herrn X dabei etwas bestimmtes zu beachten, oder reicht es ganz formlos mit kurzer Erklärung der Sachlage?
Maternus
Hallo Maternus
Meinst Du es reicht normal per Brief, oder lieber per
Einschreiben?
Also, wenn die GEZ das Schreiben bekommt, dann wird sie es nicht verschwinden lassen. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass sie es rechtzeitig bekommen, wenn es rechtzeitig abgeschickt wurde. Aber wie gesagt, ich würde vorsichtshalber Ende der Woche oder am Montag anrufen. Die machen dann eine Aktennotiz.
Gibt es für Herrn X dabei etwas bestimmtes zu beachten, oder
reicht es ganz formlos mit kurzer Erklärung der Sachlage?
Das ist ein Antrag auf Gebührenbefreiung zum Download. Der kann schon am PC ausgefüllt werden, außer der Unterschrift natürlich.
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/
Da kann man eine Sache ankreuzen unter:
„Ich beantrage die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 6 Abs. 1 RGebStV, weil ich oder mein Ehegatte aufgrund eines gültigen Bescheides zum Kreis folgender Personen gehöre (bitte Zutreffendes ankreuzen):“
Als allerunterstes unter der Nr. 11 kann man da Folgendes ankreuzen:
„Vorsorglicher Antrag auf Befreiung nach § 6 Abs. 1 Nr. (siehe Nr. der Befreiungsgründe) Nr. bitte unbedingt angeben!
Die Sozialleistung bzw. die Zuerkennung des RF-Merkzeichens wurde bei der zuständigen Behörde beantragt.“
Bei dieser Nummer muss man darüber nachgucken, was man da gültig ist. ALG II wäre zum Beispiel 3.
Viele Grüße
Simsy
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Hallo Simsy!
Vielen Dank für Deine ausführliche Hilfe. Da Bekommst Du glatt ein Sternchen von mir.
Vielen Dank
Maternus
Hallo
Nun benötigt aber die GEZ bis spätestens 31.03.2008 eben
diesen Bewilligungsbescheid für die Befreiung der Gebühren.
Herr X sollte sofort einen Antrag auf Befreiung stellen, und
vielleicht sicherheitshalber Ende der Woche nachfragen, ob der
Antrag eingegangen ist.
Ohne Bescheid ist das völlig nutzlos,weil er nicht anerkannt wird
Frage: Wie kann Herr X auch ohne den Bewilligungsbescheid
einen Antrag auf Befreiung stellen ( vielleicht mit dem
Hinweis auf eine spätere Zusendung des Bescheides?)
Genau.
Es ist der GEZ ja bekannt, dass die Bescheide manchmal auf
sich warten lassen.
Leider interessiert die das nicht, mach dich schon mal auf die Forderung von 3 Monaten gefasst.Bei meinem Bekannten stand dann der GV mit Vollstreckungsbescheid vor der Tür
Viele Grüße
Simsy
LG
Mikesch
Stimmt nicht
Hallo
Herr X sollte sofort einen Antrag auf Befreiung stellen, und
vielleicht sicherheitshalber Ende der Woche nachfragen, ob der
Antrag eingegangen ist.
Ohne Bescheid ist das völlig nutzlos,weil er nicht anerkannt
wird
Das stimmt nicht.
Es gibt auf dem Formular die Möglichkeit, den Antrag auf GEZ-Befreiung vorsorglich zu stellen.
Was allerdings stimmen würde ist, dass es einem nichts hilft, wenn z. B. der Antrag nicht eingegangen wäre und ein zweiter Antrag nicht rechtzeitig ankäme. Insofern wäre ein Einschreiben vielleicht doch nicht so schlecht, es reicht da aber wohl ein Einwurf-Einschreiben. Wichtig ist ja, wann der Brief dort eingeworfen wurde, würde ich denken, und nicht, wann der Sachbearbeiter den Brief auf seinem Schreibtisch hat und den Eingangsstempel draufhaut.
Leider interessiert die das nicht, mach dich schon mal auf die
Forderung von 3 Monaten gefasst.Bei meinem Bekannten stand
dann der GV mit Vollstreckungsbescheid vor der Tür
Vielleicht hat der sich dann nicht gemeldet bei der GEZ? Hat einfach den Antrag ohne Bescheid abgeschickt, ohne darauf hinzuweisen, dass er den Bescheid noch nicht hat?
Viele Grüße
Simsy