Zuschuß zu Waschmaschine bei Hartz IV?

Hallo!
Man nehme an, da sei eine HartzIV-abhängige Familie, der die Waschmaschine kaputt gegangen ist. Eine Reparatur ist nicht mehr möglich.
Die Arge sagt, sie würden nur dann eine Waschmaschine zahlen, wenn man in eine neue Wohnung ziehe und keine Maschine vorhanden sei.
Auch wenn man drei kleine Kinder habe und absolut kein Geld für eine neue Maschine hat(Ratenzahlung wird HartzIV- Empfängern in der Regel verwehrt), sei das nicht das Problem der Arge.
Wollten die die Familie nur abwimmeln oder ist das tatsächlich so?
Danke für Eure Hilfe.
senseo72

Hallo

Wollten die die Familie nur abwimmeln oder ist das tatsächlich
so?

Meines Wissens ist das so.

Ist der Bedarf unabweisbar und kann nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden, ist ein Darlehen möglich, das dann mit max. 10 % des Regelsatzes monatlich abgestottert werden muß. Das sind die Informationen, die ich habe.

Viele Grüße
Simsy