Hartz IV und Wohnungsgröße

Hallo,

Bestimmte Wohnungsgrößen,Wohnungskosten usw werden ja vom Amt bezahlt.
Wenn nun die Wohnung die „angemessen“ Kosten und Größe übersteigt,kann man dann den Rest selbst dazu bezahlen um die Wohnung zu halten ?
Und wenn ja,wie weit wird dies geduldet,bzw gibt es da irgendwo Grenzen ?

Hallo Thomas,

ja kann man. Allerdings fragt sich natürlich das Amt wie sich dieser jemand die zusätzlichen Mietkosten für die Wohnung leisten kann. Der ALG2-Satz reicht ja gerademal so um über die runden zu kommen.

Gruß

Samria