Alg2 und Honorartätigkeit

Hallo,

folgender Fall sei gegeben:
ALG2-Bezieher nimmt eine Tätigkeit als Honorarkraft an.
z.B. sporadisches Befördern von Behinderten:
Fahrdienst ruft an
Bezieher fährt
Fahrdienst zahlt
Alles ohne Vetrag oder ähnliches

Dem Bezieher sind die Regeln bezüglich der Anrechnung
durch die ARGE bekannt.

Aber wie sieh es den mit den Sozialabgaben und
den Steuern aus. Wer muss was Zahlen?

Gruss Christian

Hallo

Hallo,

folgender Fall sei gegeben:
ALG2-Bezieher nimmt eine Tätigkeit als Honorarkraft an.
z.B. sporadisches Befördern von Behinderten:
Fahrdienst ruft an
Bezieher fährt
Fahrdienst zahlt
Alles ohne Vetrag oder ähnliches

Dem Bezieher sind die Regeln bezüglich der Anrechnung
durch die ARGE bekannt.

Aber wie sieh es den mit den Sozialabgaben und
den Steuern aus. Wer muss was Zahlen?

Da empfiehlt sich eine eingehende Beratung und Zustimmung vom SB. In der Regel lehnen die sowas ab,weil kein Vertrag da ist und keine Stundenzahl überprüfbar ist, desweiteren muss jeden Monat neu gerechnet werden. Am sinnvollsten ist es, AG zu Minijobvertrag bewegen dann ist auch Steuer und Sozialabgaben geregelt

Gruss Christian

LG
Mikesch

Hallo

Aber wie sieh es den mit den Sozialabgaben und
den Steuern aus. Wer muss was Zahlen?

Wenn es eine Honorartätigkeit ist, dann verstehe ich das so, dass der Betreffende als (Schein-)Selbständiger arbeitet. Wenn das so ist, dann sollte er sich einen Gewerbeschein holen und evtl. seine Dienste auch anderen Interessenten anbieten. Evtl. könnte er ja sogar dieses Einstiegsgeld für den Start in die Selbständigkeit erhalten (ca. 200,- mtl.).

Der Selbständige braucht als Kleinstunternehmer nur einmal im Jahr sein Einkommen ./. Ausgaben beim Finanzamt nachweisen und zahlt keine MWSt, nur ggf. Einkommenssteuer, wenn er genug Gewinn macht. Krankenversicherung und Rente zahlt dann erstmal wohl weiterhin nur die ARGE. Es gibt aber irgeneine Art Arbeitslosenversicherung für Selbständige, das könnte er vielleicht machen.

Wenn er nicht selbständig ist, dann müsste er einen Minijob bekommen, und dann zahlt der Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben, der Arbeitnehmer nicht. Diese Sozialabgaben sind beim Minijob aber wirklich nur reine Abgaben; der AN ist damit nicht versichert, es bringt ihm nichts; d. h. seine KV und RV laufen weiterhin ausschließlich über die ARGE. Arbeitslosenversicherung hat er weiterhin nicht. - Er müsste aber meiner Meinung nach für einen Job irgendeine feste Wochenstundenzahl haben, und alles, was er dann (auf Abruf) darüberhinaus noch arbeitet, wären Überstunden.

Wenn nichts von beiden gemacht wird, so ist es meiner Meinung nach Schwarzarbeit.

Da empfiehlt sich eine eingehende Beratung und Zustimmung vom
SB. In der Regel lehnen die sowas ab, …

Wie, die lehnen sowas ab? Man darf doch arbeiten gehen, wenn man ALG2 bekommt?
Die nehmen auf solche geringfügigen Jobs keine Rücksicht, wenn die einen zum Beispiel in einen Lehrgang stecken wollen, das ist richtig, aber ich glaube, diese Lehrgänge werden sowieso nicht mehr so viel gemacht.

Viele Grüße
Simsy