Hallo!
Die Beträge in diesem Beitrag sind grob gerundet, damit das Rechnen einfacher fällt… 
Es geht um eine BG, welche aus 2 Personen besteht und in einer 80m² Wohnung lebt.
Heizperiode für den Zeitraum 01.10.05 bis 30.09.06 - in diesem Zeitraum wurde kein ALG2 bezogen.
Ab dem 01.01.07 wird ALG2 bezogen, wobei die Kosten für Unterkunft und Heizung nur anteilmäßig bezahlt werden (Höchstsatz), weil die Wohnung zu groß ist.
Im April 2007 kommt die Nachabrechnung für die Heizperiode. Nachzahlung: ca. 650 Euro.
BG stellt Antrag auf Übernahme der Heizkostennachabrechnung. Die ARGE lehnt ab, da der Höchstsatz bereits monatlich bezahlt wird.
BG legt Widerspruch ein und bittet um eine Einzelfallentscheidung, da die finanzielle Situation sehr schlecht ist und die Heizkosten nicht durch Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Widerspruchsstelle stellt einige Fragen zu Wohnung, Haus und Situation und äußert sich wie folgt:
1.) Die ARGE muss die Kosten nicht übernehmen, da während der Heizperiode kein ALG2 bezogen wurde. (siehe dazu noch weiter unten)
2.) Die ARGE wird die Heizkosten trotzdem anteilig erstatten. Anteilig insofern, da die Wohnung zu groß ist. Da die erlaubte Wohnfläche (60m²) genau 3/4 der momentanen Wohnfläche beträgt, werden auch nur 3/4 erstattet.
So, nun stellen sich mir ein paar Fragen!
A) Ist die ARGE wirklich so nett und bezahlt, obwohl sie nicht muss? Oder war das nur hohles Gerede und sie muss sehr wohl?
B) Wenn man in 2005 Ausgaben als Arbeitnehmer hat und kein ALG 2 bezieht, bekommt man als Arbeitsloser mit ALG 2 in 2006 eine Rückzahlung und diese wird voll angerechnet, obwohl sie sich auf eine Zeit bezieht, in welcher man kein ALG 2 bekommen hat. Bei der Heizkostenabrechnung ist es genau umgekehrt: Verursacht wurden die Kosten außerhalb des ALG2-Bezuges und dies wird als Argument benutzt, um nicht zahlen zu müssen. Bringt die BG genau dieses Argument bei der Steuerrückzahlung, zählt auf einmal der Zeitpunkt der Zahlung. Dies sind zwei völlig entgegengesetzte Auffassungen. Hat das so seine Richtigkeit?
C) Wichtigste Frage!
Und zwar ist nun die Frage, wie die ARGE den Anteil berechnet, welchen sie übernimmt. Die ARGE hat bereits zugestimmt, die Forderung anteilsmäßig zu übernehmen.
Jeder logisch denkende Mensch rechnet nun: Drei Viertel von 650 Euro sind 487,50 Euro. Also müsste die ARGE 487,50 Euro zahlen.
Die ARGE rechnet aber anders. Und zwar so:
Die gesamten Heizkosten im Jahr belaufen sich auf 1850 Euro. Davon die angemessenen 3/4 entsprechen 1387,50 Euro. Die BG hat im gesamten Jahr schon 1200 Euro als Vorauszahlung geleistet. Bleibt ein Rest von 187,50 Euro. Und das ist der Betrag, den die Arge erstattet.
Was ist nun richtig? 187,50 Euro oder 487,50 Euro?
Da das Thema schwierig und zugleich auch extrem wichtig ist, würde ich mich sehr freuen, wenn wirkliche Experten auf diesem Gebiet antworten. Das heißt, Leute, auf deren Antwort man zu 105% bauen kann. Es ist mir in dieser Frage nicht geholfen, wenn jemand meint , er wüsste was los ist. Ich setze da dreisterweise mal voraus, daß die Leute, die antworten, auf diesem Bereich geschult sind. Sprich: Anwälte, ARGE-Sachbearbeiter oder sonstige EXPERTEN.
Vielen Dank für Eure Mühe!
MrM