angenommen eine alleinerziehende Mutter bezieht Hartz IV und wohnt mit ihren beiden Kindern in einer Mietwohnung.
Ihre Oma besitzt einen Bauernhof, auf welchem auch ihre Eltern wohnen. Die Eltern zahlen Miete an die Oma.
Angenommen die Mutter würde aus der Mietwohnung mit auf den Bauernhof ziehen und ebenfalls Miete an die Oma zahlen.
Bekommt die Mutter dann weiterhin Hartz IV oder werden Oma und Eltern finanziell mit zur Verantwortung gezogen?
Bekommt die Mutter dann weiterhin Hartz IV oder werden Oma und
Eltern finanziell mit zur Verantwortung gezogen?
Es ist jedenfalls möglich, im Haus der Eltern oder Großeltern zu wohnen, ohne dass es eine Bedarfsgemeinschaft wäre. Wichtig ist die abgetrennte Wohneinheit. Auch die Miete muss übernommen werden, wenn die Wohnung angemessen usw. ist, auch wenn sie an die Großeltern gezahlt wird. Wesentlich ist nur, dass sie tatsächlich gezahlt wird.
Wenn die Tochter ein Kind hat, dann muss sie auf jeden Fall nicht eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern bilden, auch wenn sie noch unter 25 ist.