mich würde einmal interessieren, mit welcher Methode darüber entschieden wird, ob ein Jugendlicher mit Bezügen (z.B. Ausbildungsvergütung) weiterhin Kindergeld bekommt.
Spielt der Status der Eltern (Beamte oder nicht) eine Rolle?
Mich beschäftigt nämlich gerade ein Fall, bei dem Eltern (Vater ein Beamter) Kindergeld bekommt, weil der Sohn mit Werbungskostenaufschlüsselung gerade wieder unter die Grenze des Kindergeldes fällt, obwohl das Kind kein Auto besitzt, das aber bei den Werbungskosten angegeben hat. Andere Familien, wo das Kind mehr Kosten durch die Ausbildung tragen muss, bekommen dagegen kein Kindergeld mehr.
ich kann hier nur aus der Situation meiner Tochter heraus Auskunft geben, die während ihrer gesamten Ausbildung (zusätzlich) Kindergeld bekommen hat.
Mich beschäftigt nämlich gerade ein Fall, bei dem Eltern
(Vater ein Beamter) Kindergeld bekommt, weil der Sohn mit
Werbungskostenaufschlüsselung gerade wieder unter die Grenze
des Kindergeldes fällt, obwohl das Kind kein Auto besitzt, das
aber bei den Werbungskosten angegeben hat.
Wenn ich seinerzeit mienen Steuerberater richitg verstanden habe, dann liegt es (fast) ausschießlich an den Werbungskosten des Kindes. Damals habe ich akribisch Buch geführt und jeden Beleg behalten und aufgelistet. Mit dem Steuerbescheid meiner Tochter habe ich dann Kindergeld nachgezahlt bekommen, obwohl es mir ursprünglich abgelehnt wurde. Meinen Widerspruch habe ich so formuliert, das ich eine Entscheidung erst möchte, wenn der Steuerbescheid meiner Tochter vorliegt. Mein Status hat dabei nichts zur Sache beigetragen.
Bei der von Dir angesprochenen Sache mit dem Auto halte ich es für möglich, dass das Finazamt ein „geborgtes“ Auto „anerkennen“ könnte. Warum auch nicht?
Andere Familien, wo
das Kind mehr Kosten durch die Ausbildung tragen muss,
bekommen dagegen kein Kindergeld mehr.
Andere Fälle (Familien) tun meiner Meinung nach nichts zur Sache, das hört sich für mich nach „zu-kurz-gekommen, jetzt weine ich“ an.
mich würde einmal interessieren, mit welcher Methode darüber
entschieden wird, ob ein Jugendlicher mit Bezügen (z.B.
Ausbildungsvergütung) weiterhin Kindergeld bekommt.