Mietauto

Hallo

mal angenommen: Man bekommt das ALG II und man mietet sich ein ein Auto für einen gewissen Mietpreiss 1 Jahr. Wert des Autos 15.000€s.
Wird dies als Vermögen eingestuft und kann man gezwungen werden den Vertrag einzustellen??
Ich meine nein, da ich ja nur miete und mit meinem monatlichen Betrag machen kann, was ich will.

Wie sehen das die Experten hier?

LG
Mikesch

Hallo

mal angenommen: Man bekommt das ALG II und man mietet sich ein
ein Auto für einen gewissen Mietpreiss 1 Jahr. Wert des Autos
15.000€s.
Wird dies als Vermögen eingestuft

vermutlich, und zwar in der Bilanz des Vermieters

und kann man gezwungen werden den Vertrag einzustellen??

Gezwungen werden? Von wem? Und wieso? Nötigung ist strafbar…
Mir ist auch nicht ganz klar, was das „Einstellen“ eines Vertrages sein soll?!

Ich meine nein, da ich ja nur miete und mit meinem
monatlichen Betrag machen kann, was ich will.

Was ist denn bitte „Dein monatlicher Betrag“?

Greetz, Bommel

Hallo

mal angenommen: Man bekommt das ALG II und man mietet sich ein
ein Auto für einen gewissen Mietpreiss 1 Jahr. Wert des Autos
15.000€s.
Wird dies als Vermögen eingestuft

vermutlich, und zwar in der Bilanz des Vermieters

Oder wird das Auto nicht gemietet, sondern geleast?

Mir ist auch nicht ganz klar, was das „Einstellen“ eines
Vertrages sein soll?!

Mir auch nicht, aber vermutlich: Kündigen.

Ich meine nein, da ich ja nur miete und mit meinem
monatlichen Betrag machen kann, was ich will.

Was ist denn bitte „Dein monatlicher Betrag“?

Ist ja wohl der ALG II Betrag mit gemeint.

Sicher kann man damit machen was man will.
Es kann nur sein, dass es für unglaubwürdig gehalten wird, dass der Bezieher des ALG II nicht noch andere Einnahmequellen oder Vermögen hat, wenn er es sich leisten kann, ein ganzes Jahr lang ein Auto zu mieten. Dem könnte ich mich fast anschließen, denn normalerweise würde man da doch ca. 800 Euro monatlich zahlen müssen. Ok, lassen wir es nur 45 % davon sein, dann sind wir aber auch schon über dem Regelsatz.

Es wird wohl von der ARGE vermutet, dass das Auto in Wirklichkeit dem ALG2-Bezieher gehört.

Ich würde auch noch um genauere Erläuterung bitte. So kann man da nicht viel zu sagen.

MfG Simsy

hier ist gemeint.Ein Auto soll dort nur 62,50 kosten, wie gesagt soll.
Der Beitreag von tuermchen ist gemeint… Das Mietauto soll angeblich laut Gesetzestext auch als Vermögen bei ALG I angerechnet werden und das Geld gekürzt werden, was ich aber absolut nicht glauben kann.

http://www.treppenhausgefluester.info/viewtopic.php?..

Sicher kann man damit machen was man will.
Es kann nur sein, dass es für unglaubwürdig gehalten wird,
dass der Bezieher des ALG II nicht noch andere Einnahmequellen
oder Vermögen hat, wenn er es sich leisten kann, ein ganzes
Jahr lang ein Auto zu mieten. Dem könnte ich mich fast
anschließen, denn normalerweise würde man da doch ca. 800 Euro
monatlich zahlen müssen. Ok, lassen wir es nur 45 % davon
sein, dann sind wir aber auch schon über dem Regelsatz.

Es wird wohl von der ARGE vermutet, dass das Auto in
Wirklichkeit dem ALG2-Bezieher gehört.

Ich würde auch noch um genauere Erläuterung bitte. So kann man
da nicht viel zu sagen.

MfG Simsy

LG
Mikesch

Hallo

hier ist gemeint.Ein Auto soll dort nur 62,50 kosten, wie
gesagt soll.

Ach, das ist ja interessant!
Hab mir die Seite von dem Anbieter mal durchgelesen.

DeDas Mietauto soll
angeblich laut Gesetzestext auch als Vermögen bei ALG I
angerechnet werden

Ach, dann wird wohl auch der Wert der Mietwohnung als Vermögen angerechnet?

Dann kriegen ja nur noch Obdachlose ALG II, aber die auch nicht, weil die keine Adresse haben.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Mikesch,

hier ist gemeint.Ein Auto soll dort nur 62,50 kosten, wie
gesagt soll.

Und Du glaubst ernsthaft, man könne seriös ein halbwegs fahrbereites Auto für 62,50€ im Monat mieten (oder warum beschäftigst Du Dich mit dieser mittlerweile schon x-mal diskutierten Betrugsmasche)? Manchmal wundern mich die Fragen (bzw. der gesunde Menschenverstand dahinter) schon sehr …

Grüße
Jürgen