Hallo,
habe letztens irgendwo gelesen, dass man sich für jede Zeit arbeitslos melden müsste, damit man keine „Lücken“ für die Rentenversicherung hat.
Angenommen, jemand wäre noch bis zum 30. Juni dieses Jahres Schüler, beginnt jedoch erst am 01. August seinen Zivildienst. Müsste man sich demnach nun also für Juli arbeitslos melden oder nicht? Bin da gerade etwas verunsichert - mal liest man, man sollte es auf jeden Fall tun, ein anderer meint, man solle es lassen, damit man von etwaigen Schulungsmaßnahmen verschont bleibt (muss man sowas echt mitmachen dann?) und eben habe ich was gelesen, das Melden wäre nur nötig, wenn man länger als 3 Monate arbeitslos ist.
Wie sieht das also jetzt in diesem Beispielfall hier aus? Und: Würde am 30.04.2009 der Zivildienst beendet, jedoch erst zum Wintersemester 2009/2010 mit dem Studium begonnen - müsste man sich dann für diese Zeit theoretisch arbeitslos melden? Wie sieht es da mit Umschulungs- und ABM-Maßnahmen aus (angenommen, dieser Jemand würde diese Zeit nutzen wollen, um zum einen in einem Minijob Geld zu erarbeiten und nebenbei unbezahlte Praktika machen)? Wie würde das Ganze bei Bezug von Halbwaisenrente aussehen?
Ich bedanke mich bereits im Voraus für Antworten 
Grüße,
Erik
Aber sicher
habe letztens irgendwo gelesen, dass man sich für jede Zeit
arbeitslos melden müsste, damit man keine „Lücken“ für die
Rentenversicherung hat.
Richtig, SOLLTE man/frau tun. Außerdem kann es auch so etwas „Taschengeld“ geben.
Müsste man sich demnach nun also für Juli arbeitslos melden
oder nicht?
Du kannst dich auch für nur 1 Tag arbeitslos melden.
es lassen, damit man von etwaigen Schulungsmaßnahmen verschont
bleibt (muss man sowas echt mitmachen dann?)
Für Kurzzeitarbeitslose gibt es eh keine Maßnahmen. Dafür ist kein Geld da.
was gelesen, das Melden wäre nur nötig, wenn man länger als 3
Monate arbeitslos ist.
Warum? Du bist doch keine Auto, das umgezogen wurde?
Wie sieht das also jetzt in diesem Beispielfall hier aus? Und:
Würde am 30.04.2009 der Zivildienst beendet, jedoch erst zum
Wintersemester 2009/2010 mit dem Studium begonnen - müsste man
sich dann für diese Zeit theoretisch arbeitslos melden?
ICH würde das machen:
Wie sieht es da mit Umschulungs- und ABM-Maßnahmen aus
Vergiss es, wenn du mal 1 Jahr ohne Job bist.
(angenommen, dieser Jemand würde diese Zeit nutzen wollen, um
zum einen in einem Minijob Geld zu erarbeiten und nebenbei
unbezahlte Praktika machen)? Wie würde das Ganze bei Bezug von
Halbwaisenrente aussehen?
Keine Ahnung, aber Einkünfte müssten monatsweise mit dem AA abgerechnet werden.
Gruß
Stefan
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antwort und Entschuldigung für meine verspätete jetzt, befinde mich zur Zeit noch im Abistress 
Habe eben gelesen, dass man bei Ausführung eines Minijobs, der eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 Arbeitsstunden überschreitet, nicht mehr als arbeitslos gelten würde - kann dazu noch jemand was sagen? Dann würde sich der theoretische Fall oben ja sowieso erledigen.
Mal angenommen, jemand ist arbeitslos gemeldet, erhält aber Bezüge aus einem Minijob sowie evtl. Halbwaisenrente - wäre unter diesen Umständen auch eine Befreiung möglich, da man ja arbeitslos ist oder unter diesen Umständen nicht? Zum einen läge man ja dann über der Grenze, die die GEZ setzt, aber Arbeitslose sind doch von der GEZ-Pflicht befreit, soweit ich weiß, oder?
Viele Grüße,
Erik