Hartz IV und Steuererstattung

Hallo,
wie verhält sich das eigentlich - ein Hartz IV Empfänger (Bezug ab 03/07) gibt für 2007 seine Einkommensteuer-Erklärung ab und erhält hier eine Steuererstattung in Höhe von 800,- €. Nun wird das Geld auf das Konto des Hartz IV Empfängers überwiesen. Der Hartz IV Empfänger muss alle 3 Monate seine Kontoauszüge beim Amt vorlegen. Wird dann sein Hartz IV Geld gekürzt? Meiner Meinung nach nicht - bin mir aber nicht sicher - weiß auch nicht wo ich das nachlesen kann.

Hallo Lajana,
einmalige Bezüge (wie Steuererstattung) müssen auf das Jahr umgelegt werden, das bedeutet, das ein einmaliger Betrag durch 12 zu teilen ist.

100,- € sonstiger Einnahmen sind in jedem Monat freigestellt.

Dehalb übersteigt eine einmalige Einnahme von 800,- € geteilt durch 12 auch nicht die monatliche Freigrenze.

Das ist Mathematik und geltendes Recht.

Gruß
acuario

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Stimmt nicht.
Hallo

einmalige Bezüge (wie Steuererstattung) müssen auf das Jahr
umgelegt werden,

Steuererstattung wird anders gewertet.

Es handelt sich um Geld, das man vorher zuviel abgezogen wurde, das einem also die ganze Zeit gehört hat. Bei der Erstattung bekommt man es nur zurück. Es ist also keine Einnahme, sonder bereits vorher vorhandenes Vermögen.

Darüber gibt es ein Gerichtsurteil, kann man ergoogeln mit den Begriffen: Steuererstattung ALG II

Steuererstattung wird wie vorhandenes Vermögen gewertet.

Viele Grüße
Simsy

Gerichtsurteil Aktenzeichen S 9 405/05 ER owt

Hallo Simsy,
dann ist es doch noch besser für den betroffenen Menschen.
Er zählt die Steuernachzahlung zu seinem Vermögen hinzu.
Da darf er ja pro Lebensjahr 150,-€ besitzen plus 750,-€ „Grundausstattung“.

Viele Grüße
acuario

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