Fahrtkostenerstattung bei Bewerbung PAV?

Hallo!

Folgender Fall:
Person A hat einen Termin für ein Vorstellungsgespäch bei einem privaten Arbeitsvermittler.
Das Arbeitsamt/die ARGE verweigert ihm den Fahrtkostenzuschuss mit der Begründung „Fahrten zu Vorstellungsgesprächen bei privaten Arbeitsvermittlern gehen auf eigene Kosten“ abgelehnt.

Fall 1:
A bekommt ALG I
Bekommt A das „Fahrgeld“?

Fall 2:
A bekommt ALG II
Bekommt A das „Fahrgeld“?

Gruss

Mutschy

Hallo Mutschy,
eigentlich ist das doch klar.
Fahrtkosten können auf Antrag erstattet werden, müssen aber nicht.

Das ist leider so. So steht es im Gesetz.

Gruß
acuario

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke! owT
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Hei,
ging mir auch schon so. Als ich den Antrag gestellt hatte,
wurde mich gleich mitgeteilt, das Fahrtkosten zu Personalvermittlern
oder sogar teils auch zu Zeitarbeitsfirmen nicht bezahlt werden.

Da man hier meist „nur“ auf die Warteliste kommt und dies im
Rahmen einer möglichen Beschäftigung kein Arbeitgeber in diesem
Sinne ist.

Versteh wer will, denn Arbeit ist Arbeit, aber so ist es halt.