Hallo zusammen,
habe vor kurzem von einem SB bei der Arge folgendes gehört:
Ein Sozialgericht habe entschieden, dass bei Wohneigentum auch nur 60qm für 2 Personen angemessen sein können, wegen der Gleichbehandlung gegenüber Mietwohnungen.
Ich dachte, dass BSG hätte entschieden, dass 90qm bei Einfamilienhäusern
für 2 Personen angemessen sind.
Ist da etwas bakannt?
Fast richtig: Bei EFH ist typisierend eine Grenze von 90 qm angenommen worden, bei Eigentumswohnungen nur 80 qm.
Das 60-qm-Urteil ist mir i.M. nicht bekannt. Wenn Sie selber von der Ansicht jenes ARGE-SAchbearbeiters betroffen sind, gehen Sie in Widerspruch und ggf. danach zum SG. Und wenn auch das SG der (falschen) Ansicht folgen sollte, dann Berufung und ggf. Revision.
Achtung: Wenn Sie RS-Versichert sind, haben Sie Kostendeckung erst ab der Klage, beim (erfolglosen) Widerspruchsverfahren müßten Sie den Anwalt selber bezahlen!
lg
Georg Hötte
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