Frage zu Einkommen bei ALG II

Hallo!

Herr X ist Schauspieler und hat zur Zeit kein langfristiges, festes Engagement. Er bekommt aus diesem Grund im Moment ALG II.

Er hatte aber im vergangenden Monat einen Dreh für eine Fernsehserie und meldete sich natürlich für die Vertragsdauer bei seinem Jobcenter ab. Auch gab er die Einkommensbescheinigung (Zusatzblatt 2.2) in der Buchhaltung der Produktionsfirma ab. Diese geht dann natürlich ausgefüllt an die Leistungsabteilung seines Jobcenters.

Nun benötigt die Leistungsabteilung das Jobcenters aber auch noch die Kopie des Vertrages den Herr X mit der Produktionsfirma abgeschlossen hat.

Das Problem ist nun folgendes:
Herr X hat sich mit seiner Unterschrift natürlich verpflichtet über den Inhalt des Vertrages strengstes Stillschweigen zu bewahren. Dies würde er mit Aushändigung der Kopie an sein Jobcenter natürlich brechen was ja im Prinzip auch eine Konventionalstrafe nach sich ziehen könnte.

Wie soll sich Herr X denn nun Verhalten?

Hallo

Wie soll sich Herr X denn nun Verhalten?

Anstelle von Herrn X würde ich schriftlich anfragen, wofür denn die Vorlage des Vertrages benötigt würde, da er ja das Einkommen immer angibt (mit Begründung, warum er ihn nicht vorzeigen will). Wenn er sich unsicher ist, als Einwurfeinschreiben, oder so, oder irgendwie den Empfang quittieren lassen.

Er kann dann vielleicht darauf rechnen, dass er da niemals eine Antwort darauf erhält. Dann hätte sich die Sache vielleicht erledigt.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Simsy!

Anstelle von Herrn X würde ich schriftlich anfragen, wofür
denn die Vorlage des Vertrages benötigt würde, da er ja das
Einkommen immer angibt (mit Begründung, warum er ihn nicht
vorzeigen will).

Hätte Herr X natürlich auch gleich machen können, leider fiel Ihm die Sache mit dem Stillschweigen über die Vertragsmodalitäten erst später ein.

Gruß
Maternus