Umzug einer Bedarfsgemeinschaft ALG 1 + 2

Hallo,
Herr X wohnt mit Frau X und dem gemeinsamen Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft. Die aktuelle Wohnung ist 75 m² groß. Herr X wurde gerade gekündigt und bezieht in Kürze ALG 1. Frau X bezieht ALG 2.
Nun hat die Mutter von Herrn X kürzlich ein Haus geerbt, dass sie der Familie vermieten möchte. Sie würde die gleiche Miete verlangen, die auch für die vorherige Wohnung bezahlt wurde.

Frage: Kann es von Seiten der ARGE irgendwelche Einwände oder Leistungskürzungen geben? Die Kosten für Miete und die Nebenkosten, die bisher anfielen, werden sie doch für die neue Wohnung/Haus in gleicher Höhe übernehmen? Da die Nebenkosten etwas höher sein werden, muss Familie X doch lediglich die Differenz tragen oder nicht?

Vielen Dank im Voraus.

Hallo!

Die ARGE ist nur verpflichtet, dem Abschluß eines neuen Mietvertrags zuzustimmen, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

Dass diese Voraussetzungen vorliegen, muss der ALG-II-Empfänger der ARGE klarmachen.

Gruß, Franz