Hallo,
Herr X wohnt mit Frau X und dem gemeinsamen Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft. Die aktuelle Wohnung ist 75 m² groß. Herr X wurde gerade gekündigt und bezieht in Kürze ALG 1. Frau X bezieht ALG 2.
Nun hat die Mutter von Herrn X kürzlich ein Haus geerbt, dass sie der Familie vermieten möchte. Sie würde die gleiche Miete verlangen, die auch für die vorherige Wohnung bezahlt wurde.
Frage: Kann es von Seiten der ARGE irgendwelche Einwände oder Leistungskürzungen geben? Die Kosten für Miete und die Nebenkosten, die bisher anfielen, werden sie doch für die neue Wohnung/Haus in gleicher Höhe übernehmen? Da die Nebenkosten etwas höher sein werden, muss Familie X doch lediglich die Differenz tragen oder nicht?
Vielen Dank im Voraus.