Hallo,
Kann ein Hartz IV Empfänger die Agentur für Arbeit bitten, das Geld für die Mietzahlung direkt an den Vermieter zu zahlen?
Bekommt der Vermieter irgendwelche Auskünfte darüber, wenn das Geld nicht beim Vermieter ankommt?
Schöne Grüße
Cirwalda
Hallo,
Kann ein Hartz IV Empfänger die Agentur für Arbeit bitten, das
Geld für die Mietzahlung direkt an den Vermieter zu zahlen?
Dass er das kann, versteht sich ja eigentlich von selbst. Die Agentur kann der Bitte auch nachkommen, aber ob sie es muss bzw. normalerweise tut (das ist ja mehr Arbeit), weiß ich nicht.
Direkt an den Vermieter überwiesen wird die Miete ja im Normalfall dann, wenn der Mieter sein Geld wiederholt anderweitig ausgibt, und zwar auch gegen seinen Willen.
Bekommt der Vermieter irgendwelche Auskünfte darüber, wenn das
Geld nicht beim Vermieter ankommt?
Wenn der Vermieter Zahlungen direkt von einem Amt erhält, müsste er ja eigentlich auch irgendeinen Ansprechpartner dort haben. Einfach so bekommt er wohl keine Auskunft.
Wenn der Vermieter Zweifel hat, ob der Mieter ihm die Wahrheit sagt, könnte er sich ja von selbigem den letzten Bescheid und den entsprechenden Kontoauszug mit dem Zahlungseingang zeigen lassen. So könnte der Mieter jedenfalls beweisen, dass er die Mietbetrag nicht selber bekommen und anderweitig verwendet hat, und sich dadurch gegenüber dem Vermieter glaubwürdig machen. Wenn nämlich zwischen dem Bewilligungsbetrag und dem überwiesenen Betrag eine Differenz ca. in Höhe der Miete besteht, dann ist der Fall ja ziemlich klar.
Ansonsten sollte der Vermieter ganz normal die Miete anmahnen, das ist ja nicht sein Problem, wer die Miete überweist. Den Argen ist aber alles Mögliche zuzutrauen, es kann durchaus sein, dass die einfach keine Miete bezahlen, wohl wegen Arbeitsüberlastung.
Viele Grüße
Simsy
Hallo Simsy
Direkt an den Vermieter überwiesen wird die Miete ja im
Normalfall dann, wenn der Mieter sein Geld wiederholt
anderweitig ausgibt, und zwar auch gegen seinen Willen.
Ich hätte bitte mal die Durchführungsbestimmung, wo die Zustimmungsflicht des Hartzers gestrichen worden ist.
LG
Mikesch
Überflüssiges Zitat gelöscht. [Mod X.]
guten morgen,
ich bin selbst vermieter, und habe eine frau mit 4 kinder bei mir im hasu wohnen.Sie bekommt Hartz IV und die Miete bekomme ich direkt von der ARGE…klappt wunderbar.Sollte das geld einmal nicht kommen,beim mieter nachfragen,kann sein,das der irgendetwas gesagt hat,ansonsten bei dem zustänigen ARGE Mitarbeiter nachfragen…ich habe nur gute erfahrungen gemacht
lisa
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Hallo Simsy
Direkt an den Vermieter überwiesen wird die Miete ja im
Normalfall dann, wenn der Mieter sein Geld wiederholt
anderweitig ausgibt, und zwar auch gegen seinen Willen.
Ich hätte bitte mal die Durchführungsbestimmung, wo die
Zustimmungsflicht des Hartzers gestrichen worden ist.
Unter unten angegebenen Bedingungen (in Fettschrift hervorgehoben von mir) bedarf es keiner Durchführungbestimmung. Da ist eine Zustimmung des alg-II-Empfängers entbehrlich.
‚‘(4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.’’
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
MfG