PKV Rückerstattung, Anrechnung auf ALG II ?

Hallo zusammen,

jemand ist z.Z. noch PKV versichert, bezieht ab 20. 4. ALG II u. ist damit GKV pflichtversichert.
Der Beitrag zur PKV für April ist natürlich schon abgebucht u. wird dann anteilig rückerstattet.

Frage:

Wenn die Rückerstattung eingeht, handelt es sich dann um eine einmalige Einnahme, oder ist es in diesem Fall für den Leistungsbezug ohne Bedeutung?

Danke für eine Antwort

Dürfte nicht.
Hallo

Wenn die Rückerstattung eingeht, handelt es sich dann um eine
einmalige Einnahme, oder ist es in diesem Fall für den
Leistungsbezug ohne Bedeutung?

Ich trau den Argen zu, dass sie es wie eine Einnahme behandeln, aber das kann nicht korrekt sein, denn es ist keine Einnahme. Das Geld hat dem ALG2-Empfänger ja die ganze Zeit gehört, und es ist ja „unrechtmäßig“ abgebucht worden. Er bekommt ja nur etwas zurück, was ihm schon vorher gehört hat. Dann wäre es ja jedes Mal eine Einnahme, wenn man Geld verleiht und es dann zurückbekommt.

Steuerrückerstattungen sind keine Einnahme im Sinne von Hart 4, darüber gibt es ein Gerichtsurteil. Bin mir eigentlich sicher, dass das Gleiche auf eine PKV-Rückerstattung gilt.

Also: Wenn es angerechnet wird: Widerspruch einlegen.

Viele Grüße
Simsy

Hi,

Ich trau den Argen zu, dass sie es wie eine Einnahme
behandeln, aber das kann nicht korrekt sein, denn es ist keine
Einnahme. Das Geld hat dem ALG2-Empfänger ja die ganze Zeit
gehört, und es ist ja „unrechtmäßig“ abgebucht worden. Er
bekommt ja nur etwas zurück, was ihm schon vorher gehört hat.
Dann wäre es ja jedes Mal eine Einnahme, wenn man Geld
verleiht und es dann zurückbekommt.

genaugenommen ist das auch der Fall, wenn man Bargeld vom Konto holt. Ein Kontostand ist eine kurzfristige Verbindlichkeit. Nur Bargeld ist Bargeld :wink:

D.h. ich stimme dir zu, wenn das so wäre, müsste die Arge auch bei jedem Geldabholen vom Konto gleich zugreifen.

Allerdings ist wohl zu beachten, dass es auch von der Höhe abhängen kann. Wenn nämlich die Rückerstattung so hoch ist, dass man wieder in den Bereich kommt, in dem man eigenes Vermögen verzehren muss.

… Michael

Hallo

genaugenommen ist das auch der Fall, wenn man Bargeld vom
Konto holt. Ein Kontostand ist eine kurzfristige
Verbindlichkeit.

Genau, den Gedanken hatte ich auch schon mal!

D.h. ich stimme dir zu, wenn das so wäre, müsste die Arge auch
bei jedem Geldabholen vom Konto gleich zugreifen.

Aber andererseits könnte man dann den Eingang einer Überweisung ja gar nicht als Einnahme werten! Das Geld wäre erst dann wirklich eingegangen, wenn man es von der Bank abholt! Und wenn man sich bargeldlos etwas kauft, dann hat man den Eingang eines geldwerten Einkommens in dem Moment, wenn man die Ware erhält!

Und einer, dem am Anfang des Monats 500,- auf sein Konto überwiesen wird, und der sich am 1. dieses Monats 500,- Euro bei der Bank auszahlen lässt, 100,- Euro ausgibt und am 3. d.M. wieder 400,- Euro bar auf sein Konto einzahlt, am 5. d.M. 400,- Euro abholt, 100,- ausgibt und am 8. d.M. wieder 300,- einzahlt, am 10. d.M. wieder 300,- Euro abholt, der hätte in diesem Monat vom 1. bis zum 10. schon 1200,- Euro eingenommen!

Viele Grüße
Simsy