Hallo, nur mal angenommen Herr X wohnt mit Frau Y zusammen. Herr X ist Student und Frau Y bekommt ALGII. Die beiden sind ein Paar. Frau Y hat aber dem Amt gegenüber die Beziehung als Wohngemeinschaft deklariert. Jetzt kommt eine anonyme Anzeige zum Arbeitsamt. Hat Herr X etwas zu befürchten oder nur Frau Y ?
Danke für Antworten dieses frei erfundenen Falles.
Wohngemeinschaft deklariert. Jetzt kommt eine anonyme Anzeige
zum Arbeitsamt. Hat Herr X etwas zu befürchten oder nur Frau Y?
Hmm. Um X zur Rechenschaft zu ziehen, muss man ihm erst mal nachweisen, dass er davon gewusst hat. Sollte das funktionieren, z.B. durch eine Unterschrift auf einem ALG2-Antrag, in welchem klar drinsteht, daß es sich um eine WG handelt, kämen eventuell Betrug oder Leistungserschleichung in Betracht, denke ich.
Wohngemeinschaft deklariert. Jetzt kommt eine anonyme Anzeige
zum Arbeitsamt. Hat Herr X etwas zu befürchten oder nur Frau Y?
Hmm. Um X zur Rechenschaft zu ziehen, muss man ihm erst mal
nachweisen, dass er davon gewusst hat.
Es ist keineswegs klar, dass ein Paar auch eine eheähnliche Gemeinschaft bildet. Es gehört dazu etwas mehr. Meistens wird es zwar so gehandhabt, aber das ist durchaus nicht rechtens.
Ich glaube nicht, dass diese fiktive Person, die die Frau angezeigt hat, sich so gut in deren Privatleben auskennt, um beurteilen zu können, ob es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt oder nicht.
Eigentlich ergibt es sich schon aus der Frage, dass das Paar keine eheähnliche Gemeinschaft ist.
Hat Herr X etwas zu befürchten oder nur Frau Y ?
Herr X würde sich nämlich sonst gar nicht diese Frage stellen, da er nämlich sowieso für Frau Y’s Fehler einstehen würde. Da er offensichtlich nicht dazu bereit ist, ist es auch keine eheähnliche Gemeinschaft.
Oder könnte Frau Y von Herrn X vielleicht Unterhalt einklagen? Könnte sie nicht. Freiwillig will er auch nicht zahlen. Also ist es keine solche Gemeinschaft.