ARGE Zusatzblatt 2.2 - Arbeitgeber verweitert

Guten Abend,

kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das ausfüllen von Blatt 2.2 (Einkommensbescheinigung) verweigern ohne das ernsthafte Konsequenzen für dne Arbeitnehmer entstehen?

Zur Geschichte:

Ein momentan arbietsloser hat zum 1.5 eine neue Arbeit. (Nebenjob 420 EUR) Da er sich in einer Bedarfsgemeinschaft befindet wo die Partnerin arbeitet, besteht mit diesem Nebenjob kein Anspruch mehr auf Leistungen. Heute bekam der künftige Arbeitnehmer einen dicken Brief in dem sich eine Veränderungsmitteilung etc. befand. Unter anderem war auch das Zusatzblatt 2.2 für den Arbeitgeber enthalten. Der Arbeitgeber verweigert sich jedoch, dieses Blatt auszufüllen. (Begründung: Er muß das nicht auffüllen, er kommuniziert mit der Krankenkasse und mehr nicht)

Was meint Ihr dazu?

Hi!

Auch, wenn ich den Arbeitgeber emotional verstehen kann (die Teile können echt nerven), sollter der fiktive Leistungsempfänger dem fiktiven Arbeitgeber mal den hier
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__58.html
um die Ohren hauen.

Auch kann die ARGE da ziemlich böse gegenüber dem Arbeitgeber werden, wenn dieser sich da beharrlich weigert.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__62.html

LG
Guido

der arbeitgeber ist verpflichtet dieses zusatzblatt 2.2 auszufüllen…
meines wissens könnte er sogar mit zwangsgeld belegt werden…
mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]