Hallo,
A bezieht ab Anfang Januar ALGI. Im Februar beginnt er eine neue Tätigkeit, stellt aber fest, dass die Zusagen des Arbeitgebers in keiner Weise der Wirklichkeit entsprechen und kündigt den Job nach der ersten Woche und ist deswegen im März wieder ALGI-Empfänger. Anfang April nimmt er eine andere Tätigkeit auf.
Nun kommt das Amt und sagt, A hätte den ersten Job nicht kündigen dürfen und verhängt eine 3-monatige Sperrfrist und will für diese 3 Monate Geld von A zurück.
Ist das so rechtens, obwohl A nur 2 Monate ALGI bezogen hat?
Ist es überhaupt rechtens, dass A bei seinem ersten Job nicht kündigen durfte, obwohl das Arbeitsverhältnis wegen Falschaussagen und unwahrer Zusicherungen des Arbeitgebers von Anfang an unhaltbar war?
Vielen Dank für Antwort.
Heute abend werde ich mich in meiner Phantasie noch ein wenig mit A unterhalten, um nähere Informationen zu erspinnen.
Grüsse
Jörg
MOD Liza: Titel korrigiert.
Hallo
Nun kommt das Amt und sagt, A hätte den ersten Job nicht
kündigen dürfen und verhängt eine 3-monatige Sperrfrist und
will für diese 3 Monate Geld von A zurück.
Ist das so rechtens, obwohl A nur 2 Monate ALGI bezogen hat?
Wenn das Amt Geld „zurück“ haben will, dann kann es natürlich nur das Geld gemeint sein, das vorher gezahlt wurde. Die Höhe diesen Betrages nachzuweisen dürfte ja keine Probleme bereiten.
Ist es überhaupt rechtens, dass A bei seinem ersten Job nicht
kündigen durfte, obwohl das Arbeitsverhältnis wegen
Falschaussagen und unwahrer Zusicherungen des Arbeitgebers von
Anfang an unhaltbar war?
Hm, A hätte wohl besser auf den Zusicherungen bestehen sollen und so den AG zum Einhalten der Versprechen oder Kündigen zwingen sollen.
Eine Sperre wird dann nicht verhängt, wenn der Ausübung der Arbeit ein wichtiger Grund entgegensteht.
Wichtige Gründe, die eine Sperrzeit verhindern würden, sind u.a. solche, die den Arbeitnehmer zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt hätten (z.B. Lohnrückstände). Da könnte man ja vielleicht im Brett „Arbeitsrecht“ noch näheres erfahren.
Ich würde sagen, man kann es ja mit einem Widerspruch versuchen, da man dabei eigentlich nichts viel zu verlieren hat, aber die Aussicht auf Erfolg könnte wohl eher ein Anwalt einschätzen.
Viele Grüße
Simsy
MOD Liza: Titel korrigiert.