Weiterbewilligungsantrag, Überprüfung von Anspruch

Hallo
Person hat eine Frage bezüglich Arbeitslosengeld 2 (Hartz4), weil diese Person einen Brief vom Jobcenter bekam, macht sich die Person A sehr große Sorgen.
Entweder ist es etwas Ernstes oder es liegt daran, dass Person A keinerlei Erfahrung mit Hartz 4 hat und es zum 1. Mal beantragt hat und das ein normaler Brief ist.
Person A wohnt in einer großen Stadt, in jedem Stadtteil gibt es ein Jobcenter, was für Harz 4 Leistungen zuständig ist.
Person A hat im Stadtteil T gelebt und bei Erstantrag hat sie dem Jobcenter gleich auch ein Angebot von einem Vermieter vorgelegt, weil die Wohnung im Bezirk T zu teuer war.
Nun ist die neue Wohnung in einem anderen Stadtteil, sagen wir Bezirk W.
Der Jobcenter im alten Bezirk (Stadtteil T) hat die Leistungen für 2 Monate (April und Mai) bewilligt und hat auch gleich eine Art Überweisungsschreiben an den neuen Jobcenter im Bezirk W an Person A verschickt und eine Durchschrift an den Jobcenter im neuen Bezirk mit der neuen Wohnung (Stadtteil W)
Nun, und das ist die Frage, hat die Person A ein Schreiben vom alten Jobcenter, von dem die Bewilligung ja bis Ende Mai dauert, bekommen, in dem die Person A zum Antrag auf „ Weiterbewilligung “ (früher hieß das Fortanzahlungsantrag, steht in dem Schreiben) aufgefordert wird, weil die 2 Monate Bewilligung ausläuft. Das ist die Frage, die die Person A hier stellt, Wieso?
Wieso ein Antrag auf Wetterbewilligung? Es steht auch im Schreiben, dass der Anspruch auf Alg2 nochmal geprüft werden muss.
Das Schreiben kam, obwohl die Zuständigkeit von dem Jobcenter im alten Bezirk Ende des Monates endet und in dem Überweisungsschreiben steht auch, dass sich die Person A bis 08. 05. 08 an den neuen Jobcenter wenden solle.
Ist das ein normales Schreiben? (Routine)
Danke für Antworten im Voraus, Person A Sorgen deswegen.
Viele Grüße
Perkapt

Hallo

Ist das ein normales Schreiben? (Routine)

Genau.

Ich muss zugeben, dass ich das mit den verschiedenen Bezirken, von wann bis wann usw. nicht kapiert habe, aber Anträge zur Wiederbewilligung bekommt man bei Wohngeld, ALG II und auch noch ein paar anderen Leistungen routinemäßig frühzeitig zugesandt, damit der Antragsteller nicht den Anschluss verpasst. Wenn sich irgendwas geändert hat, muss es mitgeteilt werden (muss natürlich sowieso mitgeteilt werden, wird da aber nochmal ausdrücklich gefragt).

Danke für Antworten im Voraus, Person A Sorgen deswegen.

Person A muss sich keine Sorgen machen, sondern einfach nur ausfüllen und abschicken.

MfG Simsy

Hallo Simsy:
Danke für die Antwort.
Person A hat im 1.Bezirk gewohnt, dort war die Wohnung von Kosten her nicht angemessen und hat gleich beim Erstantrag ein Wohnangebot von einem anderen Vermieter mitgenommen, das Angebot der neuen Wohnung war im anderen Stadtteil. Jobcenter im 1.Bezirk hat die Leistungen vorerst für 2 Monate (April und Mai 08) bewilligt, weil dann ein ander Jobcenter ja zuständig ist.
Danke Schön
Viele Grüsse
Perkapt

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