Hallo zusammen,
komplizierter Fall, 5 Fragen, kleine Vorgeschichte …
Herr A ist seit letztes Jahr arbeitslos gemeldet und bezieht ALG I.
Seit März 2008 arbeitet er auf geringfügiger Basis, nicht mehr als 6 Std wöchentlich und verdient nicht mehr als 156.- Euro monatlich.
Diese geringfügige Beschäftigung wurde dem Arbeitsamt im Februar 08 persönlich angekündigt und im März, bei Arbeitsaufnahme, nochmal bestätigt.
Anfang Mai 08 erhält Herr A Post, daß sein ALG I gestrichen ist und er die Monate März & April zurückzuzahlen hätte.
Das Arbeitsamt beruft sich auf eine Meldung der Krankenkasse, wo der Arbeitgeber des Herrn A eine Erklärung abgegeben hat, die bescheinigt, daß Herr A ein Einkommen von ca 180,00 brutto = 157.00 Euro netto monatlich erhält.
Herr A widerspricht dem Bescheid und erhält plötzlich eine
Einkommensbescheinigung (Zusatzblatt 2.2) die der Arbeitgeber auszufüllen hätte.
Der Arbeitgeber ist bis Ende Mai im Ausland und nicht erreichbar.
Frage 1) Wieso sperrt man ALG I wenn das Einkommen unter der erlaubten Grenze von 160 Euro pro Monat und die Arbeitszeit innerhalb des Erlaubten liegt?
Frage 2) Muß erneut ALG beantragt werden? Leider kann kein Mitarbeiter des Arbeitsamtes Auskunft über die Frage 2 geben! Entschieden wird erst wenn der Arbeitgeber das Zusatzblatt unterschrieben eingereicht hat.
Frage 3) Das Arbeitsamt gibt zu, diese Beschäftigung im März 08 nicht in den PC gespeichert zu haben, unterstellt aber Herrn A Betrugsabsichten! Wie kann man sich dagegen wehren?
Frage 4)Wie stehen die Chancen daß das ALG I des Herrn A weitergezahlt wird?
Frage 5) Was hat Brutto das (180 Euro) mit dem Netto (ca 154.00 Euro) zu tun und wieso wird daraus eine mehr als geringfügige Beschäftigung abgeleitet?
Dieses Thema steht hier bei uns zu diskussion - ich habe den Vorteil, Mitglied bei wer-weiss-was zu sein und hoffe, der ein oder andere kann die Fragen beantworten.
Herzlichen Dank im voraus!
Sanne
Hallo
Hallo zusammen,
komplizierter Fall, 5 Fragen, kleine Vorgeschichte …
Herr A ist seit letztes Jahr arbeitslos gemeldet und bezieht
ALG I.
Seit März 2008 arbeitet er auf geringfügiger Basis, nicht mehr
als 6 Std wöchentlich und verdient nicht mehr als 156.- Euro
monatlich.
Diese geringfügige Beschäftigung wurde dem Arbeitsamt im
Februar 08 persönlich angekündigt und im März, bei
Arbeitsaufnahme, nochmal bestätigt.
Anfang Mai 08 erhält Herr A Post, daß sein ALG I gestrichen
ist und er die Monate März & April zurückzuzahlen hätte.
Das Arbeitsamt beruft sich auf eine Meldung der Krankenkasse,
wo der Arbeitgeber des Herrn A eine Erklärung abgegeben hat,
die bescheinigt, daß Herr A ein Einkommen von ca 180,00 brutto
= 157.00 Euro netto monatlich erhält.
Herr A widerspricht dem Bescheid und erhält plötzlich eine
Einkommensbescheinigung (Zusatzblatt 2.2) die der Arbeitgeber
auszufüllen hätte.
Der Arbeitgeber ist bis Ende Mai im Ausland und nicht
erreichbar.
Frage 1) Wieso sperrt man ALG I wenn das Einkommen unter der
erlaubten Grenze von 160 Euro pro Monat und die Arbeitszeit
innerhalb des Erlaubten liegt?
Frage 2) Muß erneut ALG beantragt werden? Leider kann kein
Mitarbeiter des Arbeitsamtes Auskunft über die Frage 2 geben!
Entschieden wird erst wenn der Arbeitgeber das Zusatzblatt
unterschrieben eingereicht hat.
Frage 3) Das Arbeitsamt gibt zu, diese Beschäftigung im März
08 nicht in den PC gespeichert zu haben, unterstellt aber
Herrn A Betrugsabsichten! Wie kann man sich dagegen wehren?
gar nicht,weil jeder erst mal ein Betrüger ist,bis er dem Amt in dem Falldas Gegenteil bewiesen hat. Da würd ich keinen Gedanken dran verschwenden
Frage 4)Wie stehen die Chancen daß das ALG I des Herrn A
weitergezahlt wird?
kriegt er auf alle Fälle weiter
Frage 5) Was hat Brutto das (180 Euro) mit dem Netto (ca
154.00 Euro) zu tun und wieso wird daraus eine mehr als
geringfügige Beschäftigung abgeleitet?
neuer SB vielleicht??
Dieses Thema steht hier bei uns zu diskussion - ich habe den
Vorteil, Mitglied bei wer-weiss-was zu sein und hoffe, der ein
oder andere kann die Fragen beantworten.
Herzlichen Dank im voraus!
Sanne
LG
Der echte kater
Was sind das für Abzüge?
Hallo
Das Arbeitsamt beruft sich auf eine Meldung der Krankenkasse,
wo der Arbeitgeber des Herrn A eine Erklärung abgegeben hat,
die bescheinigt, daß Herr A ein Einkommen von ca 180,00 brutto
= 157.00 Euro netto monatlich erhält.
Stimmt das denn oder stimmt das nicht?
Wenn es stimmt: Was sind das denn für Abzüge? Steuern?
Frage 1) Wieso sperrt man ALG I wenn das Einkommen unter der
erlaubten Grenze von 160 Euro pro Monat …
Sind denn 160 brutto oder netto erlaubt?
Wenn es sich bei den Abzügen um Steuern handelt, dann bekommt Herr A sie ja wieder, sobald er seinen Steuerjahresausgleich einreicht. Insofern könnte man dann ja tatsächlich von einem Einkommen von 180,- Euro ausgehen.
Irgendwie habe ich aber keine wirkliche Idee, was das für Abzüge sein könnten bei so einem geringen Einkommen.
Viele Grüße
Simsy
Hallo ihr 2!
Danke für die Antworten!
@ Simsy: es handelt sich um Sozialversicherungsabgaben in Höhe von 30 Euro, ich denke mal das ist ein Pauschalbetrag. Eventuell hat sich der Arbeitgeber durch diese Aktion vor falschen Anschuldigungen schützen wollen, ich weiß es nicht.
Ob die erlaubten 160 Euro Zuverdienst netto oder brutto sind kann nicht mal das Amt sagen …
Info: Herr A hatte Widerspruch eingelegt, dem heute statt gegeben wurde - heißt: das ALG I wird ohne Unterbrechung weitergezahlt…
LG Sanne 
Hallo
Info: Herr A hatte Widerspruch eingelegt, dem heute statt
gegeben wurde - heißt: das ALG I wird ohne Unterbrechung
weitergezahlt…
Supi!
Dann hat sich das ja erledigt, wie gut!
Diese Sozialversicherungsabgabe bei Minijobs muss aber der AG bezahlen. Ok, für ihn gehört das zu den Brutto Lohnkosten, aber das wird nicht dem AN als (Brutto-)Lohn angerechnet.
Aber das kann ja mittlerweile dem Herrn A egal sein.
Viele Grüße
Simsy