Hallo:
Person A, dass sie hier richtig ist.
Person A musste eine Eingliederungsverinbarung mit Jobcenter (Alg 2) unterschreiben.
Im Gesoräch davor erklärte die Frau von JC, dass sie Person A zu einem anderen Träger, mit dem das JC (=Jobcenter) zusammenarbeite, hinschicken will, sie hat aber nicht erzählt, dass dieser Private Träger auch in eingleiderungsvereinbarung erwähnt wird .
dieser Private Träger ist der 2.Teil der Verinbarung, der 1.Teil ist ja wie bei allen, dass man sich nach 3 monaten mit soviel und soviel anzahl von Bewerbungen, die man verschickt hat, melden soll.
Es kommt noch mehr dazu, dass der Private Träger sogar Arbeit vermitteln darf und man muss diese Arbeit sogar annehmen.
Ich musste die Eingleiderungsvereinbarung unterschreiben.
ist der private Träger in dieser E-Vereinbarung richtig?
Dem privaten Träger sind alle Rechte, die das JC hat, übertragen, das heisst, der private Träger kann alles machen was auch das JC machen kann.
Person A bittet um hilfe, Person A kennt sich in den Sachen gar nicht aus, weil Person A immer sein lebensunterhalt selber verdient hat, jetzt ist die arbeitsolisgkeit Folge der Krankheit.
Person A ist mit allem überfordert.
kann man die E-Vereinbarung ändern? wenn ja wie?
Achso: ncoh etwas: an dem Tag der Unterschrift der E-Vereinbarung hatte Person A eingentlich Termin für die Abgabe des Antrags auf Alg 2, Person A ist plötzlich dann zur Arbeitsvermittler hingeschickt worden, ein Brief oder vorladung zur Unterschrift der E-Vereinbarung hat es nicht gegegeben, ist das so üblich?
Danke
Gruss
perkapt
hallo,
was für ein problem hat person A mit einem dritten vermittler? sinn ist es doch in arbeit zu gehen oder nicht? die hilfe eines dritten anzunehmen, der mehr zeit als der vermittler hat, vielleicht mal nach aktuellen bewerbungsunterlagen guckt oder ideen für weitere bewerbungen oder alternativen sucht, das ist doch was wert, oder?
warum hört sich A nicht erst mal an was dieser Träger anzubieten hat, vielleicht kann A ja noch was dazu lernen?
gruss
Paragraphenmaus