Kindergeld bei Praktikum und Abendschule

Hallo,
eine Person ist 21 Jahre alt, besucht zur Zeit ein Abendgymnasium, erhält kein Kindergeld und bezieht Arbeitslosengeld 2.
Nun will diese Person neben der Abendschule ein 6 monatiges Praktikum absolvieren, bei der sie eine monatliche Vergütung von 600 Euro erhält.
Zählen diese Aspekte als Ausbildung und würde die Person aufgrund dessen Kindergeld erhalten?

Hallo,
das Kindergeld wird bezahlt, wenn das Praktikum in einem erkennbaren Zusammenhang mit dem angestrebten Berufsziel steht. Dies ist dann am besten nachzuweisen, wenn es durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist oder wenn es Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung ist.

Die Einkünfte durch das Praktikum dürfen den jährlichen Höchstbetrag von 8600 € (7680 € Verdienst + 920 € Werbungskostenpauschale, Stand 2007) nicht überschreiten.

Konkrete Auskünfte gibt die Familienkasse der Agentur für Arbeit. Einfach einen Antrag stellen. Verlieren kann man nichts.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/Navigation/zen…

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