Gehen wir davon aus, dass eine Person von Januar 2007 bis August 2007
in einem Arbeitsverhältnis steckte und in dieser Zeit 20 000 Euro
Brutto-Einkommen erhielt. Ab mitte August bezog die Person ALG II und
erhielt knapp über 900 Euro für den Zeitraum von mitte August bis
Ende Dezember.
Wird die Steuerrückzahlung, welche die Person durch ihre
Lohnsteuererklärung erhält als Einkommen oder Vermögen berechnet?
Wäre es rechtens, dass das Arbeitsamt das Geld kassiert?
Enstpricht es der Wahrheit, dass das Geld nur für einen Monat als
Einkommen gilt und berechnet wird und das es danach als Vermögen
gilt, d.h. das die person die Summe behalten darf?
Frage:
Wie erhält jemand mit über 2600,- € brutto unmittelbar nach Arbeitsaufgabe ALG II ???
cu
Frage:
Wie erhält jemand mit über 2600,- € brutto unmittelbar nach
Arbeitsaufgabe ALG II ???cu
Die Person erhielt nicht nur ALG II. Sie erhielt normales ALG und weil dies so gering war ergänzend ALG II. Kam also aufs selbe drauf hinaus.
Die Person machte die Jahre zuvor eine Ausbildung und erhielt dort nur 300-400 Euro monatlich. Da das AA den Verdienst der letzten Jahre und nicht nur den letzten Verdienst zusammenrechnet kam dese geringe Summe zustande.
Wird die Steuerrückzahlung, welche die Person durch ihre
Lohnsteuererklärung erhält als Einkommen oder Vermögen
berechnet?
Als Vermögen.
Wäre es rechtens, dass das Arbeitsamt das Geld kassiert?
Nein.
Enstpricht es der Wahrheit, dass das Geld nur für einen Monat
als Einkommen gilt und berechnet wird und das es danach als
Vermögen gilt, d.h. das die person die Summe behalten darf?
Wieso für einen Monat? Da werden doch meistens Monat für Monat zuviel Steuern gezahlt, und seit dem jeweiligen Zeitpunkt steht es einem zu. Es ist ja ein Teil des Gehaltes. Bei der Steuerrückzahlung bekommt man es halt ZURÜCK.
VG Simsy
Arbeitsamt nimmt nichts weg
Hallo,
Wäre es rechtens, dass das Arbeitsamt das Geld kassiert?
es wäre mir neu, dass das Arbeitsamt eine Steuerrückerstattung „kassiert“. Ggf. wird diese verrechnet, aber dass das Arbeitsamt jemandem etwas wegnimmt, gibt es nicht.
Gruß
S.J.
Hallo Simsy,
mich interessiert das auch, aber ich bin aus Deiner Antwort leider nur „halbschlau“ geworden.
Normalerweise gilt ja alles, was während des Zeitraums in dem jemand ALG2 bekommt aufs Konto eingeht als Einkommen…welche „Kriterien“ muss etwas erfüllen, um als Vermögen angerechnet zu werden…?
Kennst Du einen Fall, in dem die Steuerrückzahlung als Vermögen angerechnet wurde? Und wie ist das Procedere, also was muss man dem zuständigen Verwalter sagen, damit es dann auch so gehandhabt wird?
Ich bin leider noch nicht ganz überzeugt, dass es nicht als „einmaliges Einkommen“ angerechnet wird, lasse mich aber sehr gerne eines Besseren belehren! (O:
Beste GRüsse,
danny
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Danny
Normalerweise gilt ja alles, was während des Zeitraums in dem
jemand ALG2 bekommt aufs Konto eingeht als Einkommen…welche
„Kriterien“ muss etwas erfüllen, um als Vermögen angerechnet
zu werden…?
Das Geld muss demjenigen schon vorher gehört haben. Dieses Geld hat sich das Finanzamt doch praktisch nur ausgeliehen und gibt es nun zurück.
Kennst Du einen Fall, in dem die Steuerrückzahlung als
Vermögen angerechnet wurde?
Ja.
Und wie ist das Procedere, also
was muss man dem zuständigen Verwalter sagen, damit es dann
auch so gehandhabt wird?
Wenn es einen Bescheid darüber gibt - und den müsste es geben - dann gegen diesen Bescheid so schnell wie möglich Widerspruch einlegen.
Die Begründung des Widerspruches:
Laut Entscheidung vom 14.03.2006 durch das Sächsische Landesgericht wird beim ALG II eine Steuerrückzahlung als Vermögen behandelt. Aktenzeichen: L 3 B 223/05 AS ER
Dann müsste es klappen. Wenn das wider Erwarten auch nicht klappt, nicht vor einer Klage zurückscheuen.
Wenn es noch keinen Bescheid gibt und der Sachbearbeiter das bisher nur mündlich gesagt hat, dann dem einfachheitshalber das Urteil ausdrucken und geben, besonders das Aktenzeichen, sowas macht immer Eindruck.
Hier noch zwei Links
http://www.soliserv.de/urteile_29-2006.htm
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.p…
oder einfach bei google ‚alg ii steuerrückzahlung‘ eingeben, da kommt eine Menge.
Viele Grüße Simsy
Hallo Jule321
eine Steuerrückzahlung während des Leistungsbezuges ist definitiv Einkommen i.S.v. § 11 SGB II. An dieser Tatsache kann auch ein Sächsisches Landesgericht nicht rütteln, da hierfür Sozialgerichte zuständig sind. Im Merkblatt auf Seite 34 unter folgender Adresse steht was zum Thema: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Lass Dir nötigenfalls einen Termin bei der Amtsleitung oder Rechtsbehelfsstelle Deines Leistungsträgers zur Klärung geben. Eine unterlassene Einkommens-/Vermögensmitteilung kann bei überzahlten Leistungen eine Anzeige wegen Betruges nach sich ziehen. Daher ist Vorsicht geboten.
Hoffe, geholfen zu haben.
MfG Jens