Steuerrückerstattung bei ALG II
Von: , Frage gestellt am Fr, 23. Mai 2008
Gehen wir davon aus, dass eine Person von Januar 2007 bis August 2007
in einem Arbeitsverhältnis steckte und in dieser Zeit 20 000 Euro
Brutto-Einkommen erhielt. Ab mitte August bezog die Person ALG II und
erhielt knapp über 900 Euro für den Zeitraum von mitte August bis
Ende Dezember.
Wird die Steuerrückzahlung, welche die Person durch ihre
Lohnsteuererklärung erhält als Einkommen oder Vermögen berechnet?
Wäre es rechtens, dass das Arbeitsamt das Geld kassiert?
Enstpricht es der Wahrheit, dass das Geld nur für einen Monat als
Einkommen gilt und berechnet wird und das es danach als Vermögen
gilt, d.h. das die person die Summe behalten darf?
