Eine Person A hat bei der zuständigen Arge am 19.02.08 einen Antrag auf Alg2 gestellt.Im Mai kam endlich der bescheid.Im April wurde ein vorschuss von 500€ das erstemal bezahlt,vorher wurde der Antrag gar nicht bearbeitet und lag nur dort rum.
Auf die Frage wer die ganze Zeit die Familie unterstützt hat und die Mutter der Person A sich gemeldet hat,hat die Arge jetzt das Geld der Mutter angerechnet und Person A Februar und März nicht einen Cent bezahlt,obwohl das Geld der Mutter leihweise war und wieder zurück gezahlt werden soll,also als zinsloses Darlehen.
Wer hat damit schon Erfahrungen gemacht?
Wird das Geld rückwirkend gezahlt?
Ein Widerspruch ist eingelegt.
DANKE
Hallo
Auf die Frage wer die ganze Zeit die Familie unterstützt hat
und die Mutter der Person A sich gemeldet hat, …
Wurde denn klargemacht, dass die Unterstützung nur leihweise war? Ist das der Arge bekannt?
hat die Arge
jetzt das Geld der Mutter angerechnet
Das ist ja schon unverfroren, irgendwie.
Wird das Geld rückwirkend gezahlt?
Wenn die Person A der Arge alle wichtigen Informationen hat zukommen lassen oder hier nicht noch eine wichtige Information fehlt, und Person A ggf. bereit ist zu klagen, dann ja.
Viele Grüße
Simsy
hat bei Report ein Insider ausgepackt, was die SB für Sparvorgaben haben und wie die Leute teilweise sehr bewusst um ihre Ansprüche gebracht werden
LG
Der Kater
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ES HANDELT SICH HIERBEI NUR UM EINE UNTERSTÜTZUNG;NICHT UM EIN GESCHENK;ALSO EIN ZINSLOSES DARLEHEN:smiley:A DIE ARGE DIE ERSTE VORRAUSZAHLUNG (500€)AUCH ERST IM APRIL GEMACHT HAT.DIE WOLLEN EINFACH DA SPAREN WO NICHT ZU SPAREN IST
Auf die Frage wer die ganze Zeit die Familie unterstützt hat
und die Mutter der Person A sich gemeldet hat, …Wurde denn klargemacht, dass die Unterstützung nur leihweise
war? Ist das der Arge bekannt?hat die Arge
jetzt das Geld der Mutter angerechnetDas ist ja schon unverfroren, irgendwie.
Wird das Geld rückwirkend gezahlt?
Wenn die Person A der Arge alle wichtigen Informationen hat
zukommen lassen oder hier nicht noch eine wichtige Information
fehlt, und Person A ggf. bereit ist zu klagen, dann ja.Viele Grüße
Simsy
ES HANDELT SICH HIERBEI NUR UM EINE UNTERSTÜTZUNG;NICHT UM EIN
GESCHENK;ALSO EIN ZINSLOSES DARLEHEN:smiley:A DIE ARGE DIE ERSTE
VORRAUSZAHLUNG (500€)AUCH ERST IM APRIL GEMACHT HAT.DIE WOLLEN
EINFACH DA SPAREN WO NICHT ZU SPAREN IST
JA ICH HAB DAS SCHON VERSTANDEN!!
Ich hatte nur gefragt, ob es auch der Arge mitgeteilt wurde, dass der Betrag an die Mutter zurückgezahlt werden muss.
Viele Grüße
Und Alles was hier so hochkommt (und teilweise unverschämt und mit Sicherheit nur die Spitze des Eisberges ist) ist alles reiner Zufall.
cu
Und Alles was hier so hochkommt (und teilweise unverschämt und
mit Sicherheit nur die Spitze des Eisberges ist) ist alles
reiner Zufall.cu
Oder schlecht geschulte und ständig ausgetauschte Mitarbeiter… Also Frust auf beiden Seiten. Aber das ist O.T. und deshalb
nen schönen Abend
Kristin