Sehr geehrte Leser,
wenn man eine Einkommenssteuerrückzahlung während des Bezuges von ALG2 erhält (Höhe der Rückzahlung zwischen 800 und 1000 EUR) wird diese dann als „reines“ Einkommen angerechnet oder kann man sie auch als Vermögen anrechnen lassen und evtl über einige Bezugsmonate „strecken“? Ich meine, soetwas irgendwo gelesen zu haben, kann den Artikel nur leider nicht mehr finden.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Mit besten Grüssen!
danny
MOD: Titel archivtauglich gemacht
Hallo
Sehr geehrte Leser,
wenn man eine Einkommenssteuerrückzahlung während des Bezuges
von ALG2 erhält (Höhe der Rückzahlung zwischen 800 und 1000
EUR) wird diese dann als „reines“ Einkommen angerechnet oder
kann man sie auch als Vermögen anrechnen lassen und evtl über
einige Bezugsmonate „strecken“? Ich meine, soetwas irgendwo
gelesen zu haben, kann den Artikel nur leider nicht mehr
finden.
wie wäre es denn, wenn man mal bischen weiter runterscrollt:wink:
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Mit besten Grüssen!
danny
Der Kater
MOD: s. Ursprungsartikel
Hallo Mikesch,
ups…ja, Du hast natürlich recht…scrollen will gelernt sein, allerdings hat mich der Beitrag den Du wahrscheinlich meintest noch nicht wirklich weitergebracht…ich hab mich mal eingeklinkt und hoffe, dass jemand antwortet.
Viele Grüsse!
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