Lerngemeinschft + Kindergeld

Bei einem Kindergeldantrag wird eine Lerngemeinschaft als Werbungskosten angesetzt (50 Mal pro Jahr, bedingt durch z.B.
berufsbegleitendes Studium). Eine genaue Auflistung von Ort, Datum, Unterschfiten der Beteiligten und Thema, welches in der Lerngemeinschft behandelt wurde, erfolgt.

Kann die Familienkasse die Anerkennung der Lerngemeinschaft verweigern, da sie meint, dass man eine Lerngemeinschaft nur 2x pro Monat ansetzen kann?

Eine Lerngemeinschaft nur 2x pro Monat ist kaum sinnvoll.
Die Familienkasse muss m. E. anerkennen, was tatsächlich gelaufen ist.

Idee: Die Auflistung von den anderen Teilnehmern mit unterschreiben lassen.
Auch sie werden die Liste vermutlich für Steuererklärung u. ä. benötigen.

Ansonsten gibt es auch noch ein KG-Forum bei http://forum.jurathek.de ; da würde ich diese Frage auch mal reinstellen.

Sonstige KG-Infos: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Gruß JK