Bei einem Kindergeldantrag wird eine Lerngemeinschaft als Werbungskosten angesetzt (50 Mal pro Jahr, bedingt durch z.B.
berufsbegleitendes Studium). Eine genaue Auflistung von Ort, Datum, Unterschfiten der Beteiligten und Thema, welches in der Lerngemeinschft behandelt wurde, erfolgt.
Kann die Familienkasse die Anerkennung der Lerngemeinschaft verweigern, da sie meint, dass man eine Lerngemeinschaft nur 2x pro Monat ansetzen kann?