Hallo,
[MOD: Einführungssatz aus bereits bekannten Gründen gelöscht.]
Seit 4,5 Monaten läuft eine Rehamaßnahme des Rententrägers in
„Teilhabe am Arbeitsleben“. Seit dieser Zeit wurde vom Rententräger kein Übergangsgeld gezahlt sondern vom Arbeitsamt HartzIV. Der Rententräger verweigerte die Zahlung, weil er den Löschungsbescheid vom AA sehen wollte, das AA verweigerte den Löschungsbescheid, weil er die 1. Zahlung vom RT nachgewiesen haben wollte. Nun endlich nach über 4 Monaten sollte die Differenz zum ÜG vom Rententräger gezahlt werden. Allerdings rechnete man die Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung mit ab, die das Arbeitsamt vom Rententräger zurückfordert.
Vor 6 Jahren hatte die Betroffene schon eine Umschulung und da wurden die Sozialbeiträge auch vom Rententräger gezahlt. Ihr ÜG ist doch nach dem Nettoeinkommen berechnet und davon ein gewisser Prozentsatz. Außerdem steht es in dem Merkblatt zur Zahlung des ÜG eindeutig, dass die Beiträge vom Rententräger zu entrichten sind.
Sollte das mit dem Abzug der Beiträge stimmen, dann bekäme die Betroffene ja jetzt ca. 300 € ÜG weniger als vor 6 Jahren! Wer kann helfen?
Wo kann man es genau nachlesen?
Durch das ganze Desaster ist es schon so weit, dass sie ihre Miete nicht zahlen kann, es ist zum heulen. Für Mai muss die Betroffene nun eine Monatszahlung an das AA zurück zahlen, da diese noch mal im Voraus gezahlt haben. Sie hat aber vom RT nun 300 € weniger bekommen, als sie zurückzahlen soll und hätte ja somit für Mai selbst kein Einkommen.
Es ist schwer ständig um das Einkommen zu kämpfen, wenn man eh`schon krank ist. Wo kann man sich eigentlich beschweren, wenn der Rententräger als Institution sich recht gleichgültig zeigt? Muss man sich alles bieten lassen? Muss man wirklich immer gleich zum Sozialgericht rennen?
Danke für Verständnis und Hilfe und ich hoffe, der Beitrag wird nicht wieder gelöscht.
MOD: Jetzt nicht mehr. 