Alg 1 / alg 2

Hallo!
Nehmen wir mal an, einer lernt aus (betriebliche Ausbildung). Der Nettoverdienst wäre in den letzten 12 Monaten ca. 4800 Euro gewesen, + ca. 1760 Euro aus einer geringfügigen Beschäftigung mit 160 Euro Auszahlung pro Monat.

ALG 1 sind ja 60% vom netto. Würde da nur der AUsbildungslohn zählen, oder auch die 160 Euro?

Das ALG 1 ja nur 240 Euro + evtl. 96 Euro. Also auf jeden Fall unter ALG II. Wenn dieser Fall tatsächlich eintritt, bekommt man ja sicherlich die Aufstockung bis zum ALG 2 (also auf die 345 Euro). Würde einem dann auch die Miete bezahlt werden?

Nun noch etwas abstrakter. Das geringfügig Beschäftigten Verhältnis würde nach der Ausbildung weiterhin bestehen. Dadurch hätte derjenige ja 240 Euro + 160 Euro = 400 Euro. Gäbe es da die Möglichkeit dennoch Mietzuschuss zu erhalten?

Gruß
Thomas Wehner

Hallo Thomas,
das ist ja der Knackpunkt. 400 €-Jobs unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht und können deshalb auch keinen Anspruch auf ALG begründen. Obwohl Pflichtbeiträge versteckt abgezogen werden.

Man kann immer die sogenannte Grundsicherung von 351,-- € (ab 1.7.08, davor 347,-- €) beantragen, wenn man ein zu niedriges Einkommen hat und nicht Rentner ist. Hier gelten andere Vorschriften.

Gruß
acuario

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Hallo Thomas,

es kann sein, dass ich jetzt völlig auf dem falschem Dampfer bin. Aber ich meine mich zu erinnern, dass das Arbeislosengeld für fertige Azubis anders gerechnet wird (zumindest war das damals noch so als das Arbeitsamt noch Arbeitsamt hieß).

Und zwar musste man sich damals vom Betrieb ausfüllen lassen wieviel man nach der Ausbildung dort verdient hätte. Von diesem Betrag hat man dann einen bestimmten Prozentsatz (waren es 60 % ?) als Arbeitslosengeld bekommen.

Ich weiß aber leider nicht, ob das heute auch noch so ist. Oder ob ich mich jetzt vollkommen irre.

Gruß

Samira