ALGII Selbständigkeit: 'pauschalisierte Ausgaben'

Hallo, hier eine theoretische Frage aus Spass an der Freude:

Es geht um die Lage vor der ALGIIVO vom 31.12.2007.
Also nehmen wir das Jahr 2007 :wink:

Angenommen jemand ist Selbständig und gleichzeitig hilfebedürftig, also ALGII!

Angenommen er möchte seine Ausgaben pauschal angesetzt haben.
Welcher pauschaler Prozentsatz wird hier genommen? 20 oder 30%?
(Im Internet kursieren hierzu unterschiedlichsten Berichte)

Könnte man mir erklären, wie es zu den unterschiedlichen Prozentzahlen kommt? Welcher richtig ist?

2 frage)
Die pauschalisierten Ausgaben haben doch nix mit dem
Freibeträgen bei Erwerbstätigkeit zutun? (§ 30 SGB II)
Das behauptet zumindest ein „Profi“ der Materie?!

Gruss Xeonit und lieben Dank für eure Hilfe!

Hallo Xeonit,
ich kann dur nur mitteilen wie es 2007 bei mir persönlich war:

Ich habe schon immer (vor über 20 Jahren bei erster Arbeitslosigkeit - meine nebenberufliche geringfügige selbständige Tätigkeit angegeben). Nun im Jahre 2007 wurde ich sog. „Hartz IV“-Empfänger. Bei der Arge habe ich ordnungsgemäß mein monatliches Honorar von 175 Euro angegeben - und dann alle steuerlich anzuerkennende Betriebsausgaben per Beleg vorgelegt (nichts habe ich mit pauschalen Aufwendungen gemacht - ich glaube auch nicht - das es da Pauschalen gibt). Auf jeden Fall war ich mit den nachgewiesenen Aufwendungen auf Monatsebene immer unterhalb der Anrechnungsgrenze. Und nachweisliche Aufwendungen sind die besten.
Grüsse Rainer

Ausführliche Hinweise erhälst Du sicherlich von Deiner ARGE / Deinem JobCenter etc. Im Internet wird auf den Seiten der Agentur für Arbeit dazu auch ein Merkblatt bereitgestellt. Selbständige müssen dem Leistungsträger ihre Gewinne zumindest durch eine einfache Einnahme-Ausgabe-Rechnung nachweisen, anderenfalls werden als Gewinn meines Wissens nach 80% der Einnahmen zu Grunde gelegt. Wer mehr nachweisen kann, bekommt auch mehr Ausgaben zugestanden. Aber Vorsicht: Sind die Gewinne über einen längeren Zeitraum nur sehr gering oder werden gar Verluste eingefahren, wird man zur Aufgabe der Selbständigkeit aufgefordert. Bei der hiesigen Agentur erfolgt dies nach neun Monaten.

MfG