Kontoauszüge bei Arge

Hallo zusammen.
Hab da mal die Theorie gehört,das man auf seinen Kontoauszügen die Buchungen schwärzen darf bevor man sie bei der Arge einreicht.Und das man die Kontoauszüge auch nur einreichen muss wenn dafür triftige,rechtliche Gründe bestehn.Gibts dafür irgendwo ein Gesetzt?Und wie kann man sich dagegen wehren?
Danke schon mal an alle

Einfache Antwort:
schwärzen ist nicht erlaubt.
Außerdem hat die Arge direkten Zugriff auf den Verlauf deines Kontos.
Die machen es sich eben nur leicht, sich die Kontoauszüge zuschicken zu lassen. Du musst die Kopien aber nicht abliefern, die müssen sich selber darum kümmern. Ist eben alles nur Bequemlichkeit. Aber wer weiss das schon?

Gruß
acuario

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Hallo,

Außerdem hat die Arge direkten Zugriff auf den Verlauf deines
Kontos.

Wie machen sie das denn?

Grüsse

Jörg

Hallo

Hallo,

Außerdem hat die Arge direkten Zugriff auf den Verlauf deines
Kontos.

Wie machen sie das denn?

es gibt das KONTENEVIDENTSgesetz oder auch schön umschrieben: Gesetz für mehr Steuerehrlichkeit oder so ähnlich. Es rattern pro tag 150.000 Kontenabfragen durch, das merken nicht mal die Banker, weil das an die vorbeigeht.
Alles natürlich zur Terrosismusbekämpfung gedacht :smile:

Grüsse

Jörg

LG
Mikesch

Hallo

Hallo,

Außerdem hat die Arge direkten Zugriff auf den Verlauf deines
Kontos.

Wie machen sie das denn?

es gibt das KONTENEVIDENTSgesetz oder auch schön umschrieben:
Gesetz für mehr Steuerehrlichkeit oder so ähnlich. Es rattern
pro tag 150.000 Kontenabfragen durch, das merken nicht mal die
Banker, weil das an die vorbeigeht.

Die prüfen doch imho nur, ob und wo ich ein Konto habe, aber nicht, was darauf los ist. Die Kontoumsätze dürfen imho nur mit richterlicher Erlaubnis angesehen werden.

Alles natürlich zur Terrosismusbekämpfung gedacht :smile:

Sooooo weit kann nicht einmal der Schäuble Terrorismus definieren, dass er HarzIV-Empfänger da unterbekommt… Obwohl, der Schäuble hat schon so viel Unfassbares geschaft…

Grüsse

Jörg

LG
Mikesch

Hallo

Hallo,

Außerdem hat die Arge direkten Zugriff auf den Verlauf deines
Kontos.

Wie machen sie das denn?

es gibt das KONTENEVIDENTSgesetz oder auch schön umschrieben:
Gesetz für mehr Steuerehrlichkeit oder so ähnlich. Es rattern
pro tag 150.000 Kontenabfragen durch, das merken nicht mal die
Banker, weil das an die vorbeigeht.

Die prüfen doch imho nur, ob und wo ich ein Konto habe, aber
nicht, was darauf los ist. Die Kontoumsätze dürfen imho nur
mit richterlicher Erlaubnis angesehen werden.

du musst auch informiert werden wenn du abgehört worden bist und was denkst du was passiert???

Der Kater

Hallo,

du musst auch informiert werden wenn du abgehört worden bist
und was denkst du was passiert???

immer diese Verschwörungstheorien…

Hi,

angenommen die Arge verlangt die Kontoauszüge beim Antrag auf ALG II, dann gibt es keine konkrete gesetzliche Verpflichtung hierfür. Es gibt die Mitwirkungspflicht, die darin besteht allle Tatsachen anzugeben die für eine Leistung erheblich sind. Man wäre auch verpflichtet auf Verlangen Beweisurkunden oder der Vorlage zuzustimmen (§60 Abs- I und III SGB !). Kontoauszüge sind Beweisurkunden, sie geben Auskunft über mittellosigkeit und für Leistungsbezug erheblich sind. Es gibt aber keine konkrete gestzliche Verpflichtung diese vorzulegen. Erforderich ist zunächst nur die Einsicht in den letzten Kontostand, um das Vermögen festzustellen. Wenn man Beweisurkunden über Einkommen, Miete, Ausgaben, Heizkosten, etc. in anderer Form beibringt, ist es auch nicht nötig Kontoauszüge über vergangene Monate zu zeigen. Zurückliegende Kontobewegungen ändern nichts am momentanen Hilfebedarf.

Das Vorlegen der Kontoauszüge bedeutet, dass Antragsteller konkret als Leistungserschleicher verdächtigt werden. Der Antrag auf ALG IIist ist kein Grund, Menschen als Leistungserschleicher anzusehen. Deshalb gilt: „Kontoauszüge der letzten drei Monate … sind nicht leistungserheblich und müssen daher bei Beantragung von ALG II-Leistungen im Regelfall nicht vorgelegt werden.“ (LSG Hessen 22.08.2005 -L 7 AS 32/05 ER) Ausnahme: bei Verdacht auf Leistungsbezug

Würde man damit bedroht werden keine Leistungen ohne Vorlage von Kontoauszügen zu bekommen, könnte man schwärzen. Lückenlose Einblicke in die Kontoführung würde Einsichten in z.B. Zahlung von Mitgliedbeiträgen für Vereine und Parteien, Höhe der Tel.rechnung und Stromrechnung, Ratenzahlungen usw. geben. Alle diese Ausgaben sind nicht „für die Leistung erheblich“. (§60 Abs. 1 Nr.1 SGB I). Die Landesbeauftragten für Datenschutz der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haltens es deswegen für zulässig, bei allen Abbuchungen unter 50 € den Empfänger und den Verwendungszweck zu schwärzen.

Gruß anna

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