Guten Tag.
Nehmen wir an eine junge Mutter wohnt zu Hause. Sie bekäm lediglich das Kindergeld für ihren Sohn, Unterhaltsvorschuss und halbes Erziehungsgeld, weil es auf 2Jahre gelegt wurde. Zusätzlich, weil sie auch etwas für ihre spätere Zukunft tun will, entschliesst sie sich ihr Abitur per Fernstudium nach zuholen, das auch nicht unbedingt billig ist.
Meine Frage wäre nun, könnte das Fernabitur Grund genug sein, Staatliche Leistungen abzulehnen?
Grüsse Katze
Nachtrag
Die junge Mutter zahlt zwar keine Miete, Strom usw. muss allerdings für jegliche Verpflegung von ihrem Sohn und sich selbst aufkommen.
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Verstehe die Frage nicht
Hallo
Meine Frage wäre nun, könnte das Fernabitur Grund genug sein,
Staatliche Leistungen abzulehnen?
Ich verstehe die Frage nicht.
Will sie, anstatt staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, lieber ihr Fernabitur machen? Bekommt sie kein Erziehungsgeld mehr, wenn sie Abitur macht?
Viele Grüße
Simsy
Will sie, anstatt staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen,
lieber ihr Fernabitur machen? Bekommt sie kein Erziehungsgeld
mehr, wenn sie Abitur macht?
Hallo,
wohl etwas falsch ausgedrückt.
Es hiess sie bekäme keine staatlichen Leistungen, weil sie dieses Fernabitur mache.
LG
Hallo,
wohl etwas falsch ausgedrückt.
Es hiess sie bekäme keine staatlichen Leistungen, weil sie
dieses Fernabitur mache.
Ja, was für staatliche Leistungen denn? ALG II? ALG I? Kindergeld? Wohngeld? Kinderzuschlag?
Hi
Sie rief bei der ARGE an für Hartz4. Wohngeld geht ja nicht da sie keine Miete zahlt.
lg
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Hallo,
wohl etwas falsch ausgedrückt.
Es hiess sie bekäme keine staatlichen Leistungen, weil sie
dieses Fernabitur mache.
Ja, was für staatliche Leistungen denn? ALG II? ALG I?
Kindergeld? Wohngeld? Kinderzuschlag?
Hi
Sie rief bei der ARGE an für Hartz4. Wohngeld geht ja nicht da
sie keine Miete zahlt.
Ach so, ALG II geht natürlich nicht, wenn man gerade eine Ausbildung macht. Da wäre dann Bafög oder BAB oder wie das heißt zuständig.
Aber bis man das kriegt, sollte man mal ruhig ALG II beantragen, denn man kriegt nur das was man beantragt.
Auch Wohngeld kann beantragt werden, für die Nebenkosten, die ja doch bestimmt gezahlt werden müssen.
Und natürlich Schüler-Bafög beantragen.
Und GEZ-Befreiung.
Und evtl. Kinderzuschlag, den kriegt man aber nur, wenn das Geld für einen selber reicht, nur fürs Kind nicht mehr, und das kann ich hier nicht sehen, es scheint ja eher umgekehrt.
Man muss nur jeweils mitteilen, was man da alles noch beantragt hat oder beantragen möchte, dann ist das ok. Dann können die Behörden untereinander auskungeln, wer jetzt zuständig ist.
Viele Grüße
Simsy
Ach so, ALG II geht natürlich nicht, wenn man gerade eine
Ausbildung macht. Da wäre dann Bafög oder BAB oder wie das
heißt zuständig.
Aber bis man das kriegt, sollte man mal ruhig ALG II
beantragen, denn man kriegt nur das was man beantragt.
Auch Wohngeld kann beantragt werden, für die Nebenkosten, die
ja doch bestimmt gezahlt werden müssen.
Und natürlich Schüler-Bafög beantragen.
Und GEZ-Befreiung.
Und evtl. Kinderzuschlag, den kriegt man aber nur, wenn das
Geld für einen selber reicht, nur fürs Kind nicht mehr, und
das kann ich hier nicht sehen, es scheint ja eher umgekehrt.
Man muss nur jeweils mitteilen, was man da alles noch
beantragt hat oder beantragen möchte, dann ist das ok. Dann
können die Behörden untereinander auskungeln, wer jetzt
zuständig ist.
Viele Grüße
Simsy
hi
noch kurz zum verständniss, wieso sollte sie ALGII beantragen, wenn von vornherein feststeht, dass sie es nicht bekommt? Für Bafög erfüllt die Schule nicht die Vorraussetzungen und BAB ist ja für Ausbildungen, sie macht Schule. Damals bei der GEZ hies es, sie müsse zahlen und die Vorraussetzungen für KInderzuschlag sind ja auch nicht erfüllt. Ist für sie wohl blöd gelaufen.
Trotzdem Danke
LG
Hallo
noch kurz zum verständniss, wieso sollte sie ALGII beantragen,
wenn von vornherein feststeht, dass sie es nicht bekommt?
Aus zwei Gründen:
- Hat sie denn schon angefangen mit dem Fernabi? Ich dachte dann für die Übergangszeit
- Die Auskunft könnte falsch sein. Mit einem so kleinen Kind wird wohl sowieso darauf verzichtet, die Arbeitslose zu Lehrgängen oder zu 1-Euro-Jobs o.ä. zu verpflchten (da gibt es irgendeine entsprechende Anweisung), insofern könnte es eine reine Privatangelegenheit sein, wenn sie dabei einen Fernlehrgang besucht.
Übrigens: Hat sie denn eigentlich irgendeinen Schulabschluss, einen Beruf oder irgendetwas?
Für Bafög erfüllt die Schule nicht die Vorraussetzungen
- Wieso nicht?
- Käme noch eine andere Schule in Frage, die die Vorraussetzungen erfüllt?
Ist für sie wohl blöd gelaufen.
Wenn da wirklich nichts geht, allerdings!
Viele Grüße
Simsy
Hallo,
also die hat ihren Realschusabschluss bereits. Da sie das Fernabi bereits seit einem Jahr macht, kann sie die Schule nicht wechseln. Wieso genau die Schule die Vorraussetzungen nicht erfüllt, keine Ahnung, wurde bei nachforschungen per Google mehrmals erwähnt, aber dies kann ja auch ne Fehlinfo sein, einfach beantragen und dann wird sies merken.
LG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Halllo
aber dies kann ja auch ne Fehlinfo
sein, einfach beantragen
Genau!
und dann wird sies merken.
Wenn der Bescheid richtig ist, jedenfalls …
Viele grüße