Hallo!
Gerd Glücklich hat nach mehr als 2 Jahren Arbeitslosigkeit endlich in Eigeninitiative (ohne Hilfe der ARGE) nen Vollzeit-Arbeitsplatz gefunden. Antritt der Stelle war am 01.06.08, das erste Gehalt wird (hoffentlich) planmäßig am 15.07. bei Gerd ankommen. Nun schrieb die ARGE einen „netten“ Brief, in dem steht, dass die Sozialleistungen ab sofort storniert sind u Gerd soll einen Schriebs vom Arbeitgeber ausfüllen lassen, was sein zukünftiges Gehalt anbelangt. Soweit, so gut, denn das wird er machen lassen u den Schriebs bei der ARGE abgeben. Aber wie soll Gerd nun die Zeit bis zum 15.07. überbrücken? Finanzielle Reserven sind aufgrund des langjährigen Bezuges von ALG u ALGII nich mehr vorhanden u die ARGE an Gerds Wohnort is nich grade die Schnellste.
Gerds Frau hat ihn bei de ARGE abgemeldet u ihr wurde dabei auf Rückfrage mündlich zugesichert, dass das ALGII weiterhin ohne Unterbrechung gezahlt wird, bis der erste Lohn da is. Dann gibts ne Rückforderung des überzahlten Betrages u gut is. Das Ganze würde sich „Zuflußprinzip“ nennen u würde den beiden auch entgegenkommen.
Dürfen die Zahlungen denn einfach so mit dieser Begründung eingestellt werden? Und wenn nich, was sollte Gerd als nächstes tun? Evtl mit Hinweis auf Weitergabe an (lokale) Medien versuchen, Druck auszuüben? Der Springer-Verlag u diverse private und öffentlich-rechtliche Rundfunk-Medien haben sicherlich Interesse daran, den Umgang der ARGE mit Arbeitslosen zu publizieren…
Gruss
Mutschy
Hallo
Gerds Frau hat ihn bei de ARGE abgemeldet u ihr wurde dabei
auf Rückfrage mündlich zugesichert, dass das ALGII weiterhin
ohne Unterbrechung gezahlt wird, bis der erste Lohn da is.
Dann gibts ne Rückforderung des überzahlten Betrages u gut is.
Das Ganze würde sich „Zuflußprinzip“ nennen u würde den beiden
auch entgegenkommen.
damit ist alles gesagt und rechtens
Gruss
Mutschy
Der Kater
Hallo
Gerds Frau hat ihn bei de ARGE abgemeldet u ihr wurde dabei
auf Rückfrage mündlich zugesichert, dass das ALGII weiterhin
ohne Unterbrechung gezahlt wird, bis der erste Lohn da is.
Dann gibts ne Rückforderung des überzahlten Betrages u gut is.
Das Ganze würde sich „Zuflußprinzip“ nennen u würde den beiden
auch entgegenkommen.
damit ist alles gesagt und rechtens
Du hast anscheinend das Problem des Herrn Glücklich nicht begriffen.
Viele Grüße
Simsy
Hallo
Dürfen die Zahlungen denn einfach so mit dieser Begründung
eingestellt werden?
Nein, natürlich nicht. Aber außer an der Arge rumsitzen und Theater machen, von einem Vorgesetzten zum nächsten laufen, bis er einen Scheck ausgeschrieben bekommt, fällt mir kein Rat für Herrn Glücklich ein. Alles andere würde ja sehr lange dauern.
Möglicherweise wäre dieses erfolgversprechender, wenn er nicht alleine ginge, sondern einen Zeugen mitbrächte, der alle Sachbearbeiter nach dem Namen fragte, der sich Uhrzeiten notierte und alles mitschriebe.
Und wenn nich, was sollte Gerd als
nächstes tun? Evtl mit Hinweis auf Weitergabe an (lokale)
Medien versuchen, Druck auszuüben? Der Springer-Verlag u
diverse private und öffentlich-rechtliche Rundfunk-Medien
haben sicherlich Interesse daran, den Umgang der ARGE mit
Arbeitslosen zu publizieren…
Das wäre sehr gut, wenn Herr Glücklich sich das traut. Solche Fälle können nicht oft genug veröffentlicht werden.
Denn es scheint ja doch deutlich so zu sein, dass es - um konstanten Lebensunterhalt zu bekommen - oft deutlich problemloser ist, keine Arbeit zu suchen.
Viele Grüße
Simsy
Hallo
Gerds Frau hat ihn bei de ARGE abgemeldet u ihr wurde dabei
auf Rückfrage mündlich zugesichert, dass das ALGII weiterhin
ohne Unterbrechung gezahlt wird, bis der erste Lohn da is.
Dann gibts ne Rückforderung des überzahlten Betrages u gut is.
Das Ganze würde sich „Zuflußprinzip“ nennen u würde den beiden
auch entgegenkommen.
damit ist alles gesagt und rechtens
Du hast anscheinend das Problem des Herrn Glücklich nicht
begriffen.
das frage ich mich aber wirklich, ARGE zahlt weiter bis zum Eingang des 1.Einkommens, wo hat der Herr Glücklich nu das Problem???
Viele Grüße
Simsy
Der Kater
Hallo
Gerds Frau hat ihn bei de ARGE abgemeldet u ihr wurde dabei
auf Rückfrage mündlich zugesichert, dass das ALGII weiterhin
ohne Unterbrechung gezahlt wird, bis der erste Lohn da is.
das frage ich mich aber wirklich, ARGE zahlt weiter bis zum
Eingang des 1.Einkommens, wo hat der Herr Glücklich nu das
Problem???
Das steht mehr am Anfang des Artikels: „Nun schrieb die ARGE einen „netten“ Brief, in dem steht, dass die Sozialleistungen ab sofort storniert sind“. Offensichtlich hat die Arge der frau zuerst das Richtige gesagt und der SB hat es sich hinterher anders überlegt und die Zahlung sofort eingestellt.
Da fragt man sich aber wirklich, ist es Dummheit oder böser Wille? Wie es korrekt zu laufen hat, ist dem Amt ja offensichtlich bekannt.
Viele Grüße
Simsy