Hallo,
habe mal eine Frage bezüglich der Anrechnung von Arbeitszeiten auf das Arbeitslosengeld.
Angenommen Person A arbeitet 4 Monate in einem (sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis) und wird dann gekündigt.
Kann sich A dann diese 4 Monate auf sein ALG anrechnen lassen oder sind nur Beträge ab 1 Jahr anrechenbar?
(Und vielleicht kann mir auch noch jemand verraten, wo ich diesbezüglich etwas nachschlagen kann. Im SGB III?)
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im voraus.
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Hallo,
habe mal eine Frage bezüglich der Anrechnung von Arbeitszeiten
auf
das Arbeitslosengeld.
Angenommen Person A arbeitet 4 Monate in einem
(sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis) und wird
dann
gekündigt. Kann sich A dann diese 4 Monate auf sein ALG
anrechnen
lassen oder sind nur Beträge ab 1 Jahr anrechenbar?
(Und vielleicht kann mir auch noch jemand verraten, wo ich
diesbezüglich etwas nachschlagen kann. Im SGB III?)
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im voraus.
Hallo,
da gibt es nicht viel nachzuschlagen.
ALG-I bekommt nur derjenige, der in den letzten 36 Monaten für mindestenst 12 Monate Pflichtbeiträge geleistet hat. Früher, vor Schröder und Hartz, war die Bemessungsgrenze mal bei 24 Monaten.
Wenn Sie dennoch Nachschlagen wollen, z.B.:
http://www.tagesschau.de/inland/meldung147772.html
es gibt aber auch bessere Seiten, „Arbeitsagentur“!
Es gibt aber auch Seiten von Kritikern. „…“
Das halbe Netz ist mit solchen Seiten überschwemmt. Machen Sie sich ein eigenes Bild.
Viele Grüße.
[…]
Vielen Dank! 
Hab nun noch eine kleine Nach-Frage:
Bestünde für „A“ die Möglichkeit die Ausbildungszeit in irgendeiner Weise anzurechnen? Oder findet diese für die Berechnung keine Anwendung?
Hallo Ralf,
eine Ausbildung zu einem anerkannten Beruf unterliegt auch der Sozialversicherungspflicht, hier werden auch Beiträge z.B. für die Arbeitslosenversicherung abgeführt.
Das zählt natürlich zu der Karrenzzeit von 24 Monaten, in der man mindestens 12 Monate in die Sozialversicherung eingezahlt haben muß.
Gruß
acuario
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Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im voraus.
Hallo,
da gibt es nicht viel nachzuschlagen.
ALG-I bekommt nur derjenige, der in den letzten 36 Monaten für
mindestenst 12 Monate Pflichtbeiträge geleistet hat. Früher,
vor Schröder und Hartz, war die Bemessungsgrenze mal bei 24
Monaten.
Natürlich umgekehrt, früher hatte man 36 Monate Zeit, seinen ALG-Anspruch zu begründen, seit Schröder und Hartz nur noch 24 Monate.
Ich bitte um Nachsicht wegen meiner Fahrlässigkeit.
Viele Grüße.