Hallo,
was hat das den mit dem „1 jahr“ zusammenleben auf sich?
eine frau will mit ihrem freund (noch verheitatet) zusammenziehen. Sie ist schwanger, er in der inso. Muss er sie sozusagen „unterhalten“?
er hat noch ein unterhaltspflichtiges kind. Sie ebenfalls.
wenn sein einkommen komplett angerechnet wird, ist sie nicht mehr leistungsberechtigt!
die frage ist auch… wo sind sie und ihr kind dann krankenversichert?
MOD: Text zur besseren Lesbarkeit grob überarbeitet
Hallo,
Barunterhaltspflichten in einer Bedarfsgemeinschaft werden vorab abgezogen und erst was übrig bleibt, auf die Bedarfsgemeinschaft verteilt.
Also wenn er einen Titel (z. B. Gerichtsurteil, Jugendamtsurkunde, Notarurkunde) hat über seine Unterhaltspflicht, wird sein zu zahlender Unterhalt vorab abgezogen.
Gute Infos (Gerichtsurteile usw.) und auch ein Forum hierzu finden sich bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de
Gruß
Ingrid
Hallo,
was hat das den mit dem „1 jahr“ zusammenleben auf sich?
eine frau will mit ihrem freund (noch verheiratet) zusammenziehen.
Sie ist schwanger, er in der inso. Muss er sie
sozusagen „unterhalten“?
er hat noch ein unterhaltspflichtiges kind. Sie ebenfalls.
wenn sein einkommen komplett angerechnet wird, ist sie nicht
mehr leistungsberechtigt!
die frage ist auch… wo sind sie und ihr kind
dann krankenversichert?
MOD: Link klickbar gemacht