Hartz4: Umzug ohne Möbel und Kaution

Frau X wohnt noch mit ihrem Freund zusammen, will aber mit der gemeinsamen Tochter in eine eigene Wohnung in die Stadt ziehen. Frau X hat aber kein Geld für die Kaution und keine Möbel. Nun ist die Frage was Frau X machen kann und ob das Amt dieses dann zahlen muss? Und weiß vielleicht jemand wie hoch der Gesamtbedarf und die Sicherung des Lebensunterhalts für eine allein Erziehende Mutter und Kind sind? Ich will nur wissen ob das gesamte Kindergeld angerechnet wird oder ob man mit Kindergeld noch unter dem Gesamtbedarf ist.

Vielen Dank im voraus!!!

Hallo

Ich will nur
wissen ob das gesamte Kindergeld angerechnet wird oder ob man
mit Kindergeld noch unter dem Gesamtbedarf ist.

KG wird angerechnet, Kind kriegt 208€s, Mutter 347€s + Miete und evtl andere Zuschläge

Vielen Dank im voraus!!!

lG
Mikesch

Hallo,

Kind kriegt 208€s, Mutter 347€s

211,- und 351,- EUR.

Gruß,
Julia

Hallo

Kind kriegt 208€s, Mutter 347€s

211,- und 351,- EUR.

Die kriegen aber Alleinerziehendenzuschlag, alle beide.
Wieviel genau, weiß ich im Moment nicht, ist aber nicht ganz wenig.

Irgendwas zur Möbel-Erstausstattung müsste es auch geben, was die Kaution betrifft, bin ich nicht informiert.

Viele Grüße
Simsy

Kaution + Erstausstattung
Hallo Simsy,

Die kriegen aber Alleinerziehenden-Zuschlag
Wie viel genau, weiß ich im Moment nicht, ist aber nicht ganz
wenig.

Soweit ich weiß bei Alleinerziehendem mit einem Kind unter 7 Jahren 36 % Aufschlag. Kosten für Mietkaution und sogar Umzugskosten können erstmal übernommen werden, allerdings idR als Darlehen (wäre dann also in Raten zurückzuzahlen). Und auch richtig: Daneben kann als einmalige Leistung auch noch die Erstausstattung der Wohnung nebst Haushaltsgeräten übernommen werden, muss man dann individuell mit dem Sachbearbeiter abklären.

Viele Grüße
Julia

Die Frage nach dem Gesamtbedarf kann so nicht beantwortet werden, weil die Komponente der Miete fehlt, die in den Gesamtbedarf mit reingerechnet wird.
Tatsache ist aber, das dass Kindergeld in seiner Art als Einkommen, den Gesamtbedarf und somit die zustehenden Leistungen schmälert.

VLG