Anspruch auf ALG II bis zum Studienbeginn...?

Hallo,

mal angenommen, man beendet eine Fachschulausbildung zum Erzieher im Juli und beginnt September oder Oktober ein Studium…dann müßte man doch für den Zeitraum dazwischen ein Anrecht auf ALG II haben. ALG I wohl eher nicht, da während einer Fachschulausbildung nichts eingezahlt wird.

Als Beispiel: Alter 24, bei Mutter wohnend (Einkommen ca. 1200 netto)

Da man dabei wohl als Bedarfsgemeinschaft gelten würde, würde der 24-jährige überhaupt etwas bekommen?

Hallo

Da man dabei wohl als Bedarfsgemeinschaft gelten würde, würde
der 24-jährige überhaupt etwas bekommen?

Ich denke schon. Bei 1200 liegt in etwa die Grenze, wo eine alleinstehende Person gar kein Hartz 4 mehr bekommt. Arbeitseinkommen wird ja bis zu einer gewissen Höhe nicht voll angerechnet. Ein bisschen wird schon bei rauskommen, jedenfalls wenn die Mutter nicht zu viel Vermögen hat, und wenn die Miete nicht sehr gering ist.

Viele Grüße
Simsy

OK, danke.

Was muss denn in der ARGE vorgelegt werden? Reicht eine Monatsabrechnung, oder Lohnsteuerbescheid…

Was wollen die haben? Sicherlich auch Mietvertrag usw.

Hallo

Was muss denn in der ARGE vorgelegt werden? Reicht eine
Monatsabrechnung, oder Lohnsteuerbescheid…

Ich würde vorher anrufen, was die alles haben wollen.
Oft sollen auch Kontoauszüge der letzten paar Monate o.ä. vorgelegt werden. Das ist aber m.W. nicht wirklich zulässig, man macht sich aber u.U. das Leben schwer, wenn man sich da aus Prinzip verweigert.

Wenn allerdings nochmal und nochmal irgendwelche Kontoauszüg vorgelegt werden sollen, dann wird das eine Taktik sein, die Sache so lange rauszuzögern, bis der Antragsteller entweder reich geworden oder verstorben ist.

Was wollen die haben? Sicherlich auch Mietvertrag usw.

Ja, den Mietvertrag bestimmt.
Nachweise über Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Es müssen sämtliche Konten angegeben und irgendwie nachgewiesen werden (durch irgendeinen Schrieb oder Kontoauszug). Da sollte nichts verschwiegen werden, zumindestens wie viele Konten vorhanden sind, kann nachgeprüft werden.

Aber wie gesagt, vorher anrufen und mitschreiben. Auch sich immer den Namen merken und aufschreiben, und wann man da angerufen hat. Immer Telefonnotizen machen. Von vornherein damit rechnen, dass es nicht unbedingt korrekt abläuft, deswegen. In diesem Falle, dass dann einer plötzlich was ganz anderes will, wenn man erst da ist.

Kann aber auch ganz nett ablaufen, kommt halt auf die örtlichen Sachbearbeiter an.

Viele Grüße
Simsy

PS:
GEZ-Befreiung schon mal beantragen!
Antrag kann runtergeladen werden.
Da müsste dann irgendein unauffälliger Unterpunkt (ich glaub der allerletzte) angekreuzgt werden, für vorsorgliche Antragstellung. Der Bescheid könnte dann nachgereicht werden.