1. Ausbildung, Kindergeld und ohne BAB

Hallo,

jemand steht kurz vor seiner Ausbildung. Seine Freundin und er wohnen schon seit geraumer Zeit zusammen und letzte Woche ist ihnen die Idee gekommen( wegen Problemen mit ihrem Ex), evtl. eine Bedarfsgemeinschaft zu „gründen“. Davon sind sie aber los, nach einem Termin bei der ARGE und reichlichen Überlegungen (würde sich finanziell überhaupt nicht lohnen). Die Bearbeiterin bei der ARGE meinte, dass er BAB beantragen kann. So, dafür muss er aber eine eigene Wohnung haben (er ist 21, ergo: bekommt keine Wohnung) ergo2: eine Bedarfsgemeinschaft mit seiner Freundin „gründen“ - ergo3: weniger Geld. Jetzt hat er sich überlegt, auf diese paar Euros von der BAB zu verzichten. Die Frage ist nun, ist er - wenn er KEIN BAB beantragt, raus aus der ganzen HartzIV-Geschichte?

Grüße

Michael

Hallo

Die Frage ist nun, ist er - wenn er
KEIN BAB beantragt, raus aus der ganzen HartzIV-Geschichte?

Ich verstehe die Frage nicht.

Ich denke, er hat gar kein HartzIV beantragt.
Dann ist er doch noch gar nicht drin in der HartzIV-Geschichte.

Ich verstehe übrigens nicht, wieso er nur BAB bekommt, wenn er alleine wohnt.

Viele Grüße
Simsy

Hallo simsy

Ich denke, er hat gar kein HartzIV beantragt.
Dann ist er doch noch gar nicht drin in der
HartzIV-Geschichte.

Ich verstehe übrigens nicht, wieso er nur BAB bekommt, wenn er
alleine wohnt.

Das mit den Azubis BAB und H IV; in dem Fall zahlen die wohl nur die KdU, ist eine sehr komplizierte Geschichte. Kam einigemale im Fernsehen: Fazit: Keine Lehrstelle ist bedeutend unkomplizierter, man kriegt einfach H IV und gut ist.

Viele Grüße
Simsy

LG
Mikesch

Hallo Mikesch

Das mit den Azubis BAB und H IV; in dem Fall zahlen die wohl
nur die KdU, ist eine sehr komplizierte Geschichte. Kam
einigemale im Fernsehen: Fazit: Keine Lehrstelle ist bedeutend
unkomplizierter, man kriegt einfach H IV und gut ist.

Es scheint mir auch so, dass H IV sehr stark das Nichtstun fördert, aufgrund der extremen Komplikationen, die andernfalls auftreten können …

Vom Prinzip her wäre ich nicht so gegen dieses Hartz IV Gesetz, es müsste nur reibungslos und weitgehend fehlerlos vor sich gehen, und halten was es verspricht (fördern, insbesondere qualifiziert fördern)

Viele Grüße
Simsy

Also gut, nochmal.

Er ist zur Zeit noch Hartz-IV Empfänger. Die Ausbildung hat er sicher und fängt sie zum 1.8.08 an. Er kann ja, wenn er will oder eine eigene Wohnung hat, BAB beantragen, will er aber nicht (siehe Text oben mit der Freundin, BG, …).
Ist er also - wenn er nun kein BAB beantragt - nicht mehr als HartzIV Empfänger registriert?

Grüße

Michael

Hallo

Ist er also - wenn er nun kein BAB beantragt - nicht mehr als
HartzIV Empfänger registriert?

Wie kommt er denn darauf? Kriegt er nichts mehr?

Vielleicht ist es sinnvoll, BAB zu beantragen und eine Ablehnung zu kriegen, die dann beim Hartzamt vorgelegt werden kann. Er ist ja dazu verpflichtet, alle ihm zustehenden Gelder zu beantragen.

Und man hat im Hartzamt vielleicht nicht unbedingt den Überblick, was ihm alles (nicht) zusteht.

Aber vielleicht habe ich die Frage immer noch nicht verstanden.

Viele Grüße
Simsy

Die Ausbildung hat er sicher und fängt sie zum 1.8.08 an.

Dann können seine Eltern für ihn Kindergeld beantragen (falls er im Jahr nicht zu viele Einkünfte hat).

Das sogar vermutlich einige Monate rückwirkend. - Das wäre dann aber eine Extra-Frage wert.

Infos u. Links: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Grüße
JK