Hallo
Ach so, der Person ist eine Verzichtserklärung vorgelegt
worden, die sie unterschreiben soll.
genau.
Sehr verdächtig. *Sherlock Holmes*
Das sehe ich genauso. Aber ich sehe da jetzt drei
Möglichkeiten:
- ganz normal Antrag auf ALG I stellen
- Verzichtserklärung unterschreiben
- einfach nichts tun
Im Ergebnis wird es so aussehen:
zu 1. wird abgelehnt, es gibt ein ALG, aber dafür vielleicht
nen Bildungsgutschein
Nein, entweder man bekommt ALG I, oder man bekommt es nicht. Im letzteren Fall bekommt man wohl auch diesen Bildungsgutschein nicht.
zu 2. nur eine Unterschrift nötig. Evtl. Verzicht auf
Bildungsgutschein? Aber zählt trotzdem Anwartschaftszeit?
Was steht denn da genau drauf auf der Verzichtserklärung, die da unterschrieben werden soll?
Ohne Grund soll man das bestimmt nicht unterschreiben. Ich würde das keinesfalls machen.
zu 3. der wenigste Aufwand. Aber bleibt Anrechung auf
Anwartschaftszeit? Besteht Möglichkeit auf Bildungsgutschein?
Wenn man nichts macht, kriegt man auch nichts.
Also ALG I entfällt definitiv, weil die Bedingungen dafür ganz
klar nicht erfüllt sind.
Das kann ja nur daran liegen, dass vor der Beantragung von ALG I keine versicherungspflichtige Tätigkeit vorgelegen hat.
Aber wenn da schon eine Verzichtserklärung vorgelegt wird, würde ich doch lieber einen Antrag stellen. Ich finde das einen deutlichen Hinweis darauf, dass da irgendein Anspruch sein müsste.
Übrigens: Erziehungszeiten schieben die Verjährung von Ansprüchen auf, auf jeden Fall der reguläre Erziehungsurlaub. Wer also Anspruch auf ALG hatte, dann ein Kind bekommen und 3 Jahre Erziehungsurlaub hatte, dessen Anspruch ist in diesen 3 Jahren nicht verfallen. Die Verfallszeit fängt nach diesen 3 Jahren von vorne an. Oder so ähnlich. Ohne Garantie, nur ein Hinweis, dass man dadrüber nachdenken sollte, wenn so ein Fall vorliegen könnte.
Vielleicht gibt es sowas auch, wenn man Angehörige gepflegt hat.
Bis zum Kundenkonto bei der Arge ist es ja noch ein Weilchen.
Wann wird mann eigentlich da hin „geschoben“, wenn man keine
Leistungen bezieht? Normal zahlt die Agentur ein Jahr, dann
gehts zur Arge, oder?
ALG II muss man beantragen. Man wird da nicht hingeschoben.
Es ist soweit richtig, dass die Agentur ein Jahr zahlt, aber zur Arge muss man danach selber gehen. Wenn bei der Agentur keine Ansprüche vorhanden sind, kann man auch direkt zur Arge gehen.
Möglicherweise muss man bei der Arge allerdings nachweisen, dass keine Anspruch auf ALG I besteht. Und wenn man freiwillig drauf verzichtet hat, dann ist man noch am Ende selber schuld und kriegt von denen auch nichts. Das ist jetzt nur ein gedanke von mir, könnte aber immerhin so sein.
Wie gesagt, meiner Meinung nach z. B. mit den
Anwartschaftszeiten für die Rente.
Würden die aber bei einer Verzichtserklärung trotzdem
angerechnet?
Ganz bestimmt nicht. Ich weiß das übrigens nicht genau, wie das im Einzelnen ist, ich weiß nur, dass bei der Rentenanwartschaft irgendwie die Zeit mitzählt, in der man arbeitssuchend ist. Sehr viel macht das nicht aus, aber Rente bekommt man ja erst nach soundsoviel Jahren Berufstätigkeit (oder eben auch: Jahren der Arbeitssuche). Wenn man diese Jahre nicht voll kriegt, kriegt man auch keine Rente. Ob es in der Rentenhöhe auch was ausmacht, habe ich im Moment vergessen.
Fazit: Ich würde den Antrag stellen. So aufwändig ist das doch auch wieder nicht, schließlich muss man da nicht seine sämtichen Konten, die Kontenbewegungen der letzten paar Monate und die Einkommen sämtlicher im Haushalt lebender Personen nachweisen, wie es ja bei ALG II der Fall ist.
Und auf jeden Fall arbeitssuchend melden, sofern nicht ein so hohes Vermögen vorhanden ist, dass sich über irgendwelche künftigen Versorgungsengpässe keinerlei Sorgen gemacht werden muss. Arbeitssuchend melden kann man sich bei der Agentur, und wenn die sich per Bescheid nicht zuständig erklärt, bei der Arge.
Viele Grüße
Simsy