Verzichtserklärung?

Hallo,

angenommen, man wird Kunde bei der Agentur für Arbeit, dann hat man ja die Wahl zwischen dem Status „arbeitslos“ und „arbeitssuchend“.

Soweit ich verstanden habe, bedeutet arbeitslos, dass man die Zeiten auch in der Rentenberechnung angerechnet bekommt. Soweit zumindest, wenn man sowieso keine Leistungen bekommt.

Ist es - wenn rechtlich eh nichts zu machen ist und man es auch gar nicht anzweifelt - besser,

  1. entweder trotzdem den ganzen Papierkram zu erledigen und Antrag zu stellen?
  2. oder kann man auch eine Verzichtserklärung unterschreiben?

Vom finanziellen Ergebnis betrachtet würden beide Wege zum gleichen Ziel führen. Es geht mir deshalb darum, ob man mit einer Verzichtserklärung nicht eventuell noch andere Dinge für sich ausschließt, die man später bereuen könnte…

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo

angenommen, man wird Kunde bei der Agentur für Arbeit, dann
hat man ja die Wahl zwischen dem Status „arbeitslos“ und
„arbeitssuchend“.

Seit wann das denn?
Oder geht es um eine Person, die keine Leistungen erhält und auch nicht erhalten will?

Soweit ich verstanden habe, bedeutet arbeitslos, dass man die
Zeiten auch in der Rentenberechnung angerechnet bekommt.

Wenn man arbeitslos ist und keine Arbeit sucht, bekommt man diese Zeiten in der Rentenberechnung angerechnet? Wieso das? Wirklich?

Ich weiß, dass man es in der Rentenberechnung als Anwartschaftzeit angerechnet bekommt, wenn man ALG bezieht, aber dann ist man ja auf jeden Fall arbeitssuchend. Ich könnte mir eher vorstellen, dass man die Zeiten auch angerechnet bekommt, wenn man - vielleicht wegen zu hohem Vermögen oder anderweitiger Einkünfte - kein ALG bekommt, aber ansonsten in diesem Status - also arbeitssuchend - ist, als wenn man einfach nur arbeitslos ist.

Soweit zumindest, wenn man sowieso keine Leistungen bekommt.

Ist es - wenn rechtlich eh nichts zu machen ist und man es
auch gar nicht anzweifelt - besser,

  1. entweder trotzdem den ganzen Papierkram zu erledigen und
    Antrag zu stellen?
  2. oder kann man auch eine Verzichtserklärung unterschreiben?

Auf was soll denn da verzichtet werden?

Vom finanziellen Ergebnis betrachtet würden beide Wege zum
gleichen Ziel führen.

Zu welchem Ziel? Nichts zu bekommen? Und auch keine Rente?

Viele Grüße
Simsy

Hallo Simsy,

Oder geht es um eine Person, die keine Leistungen erhält und

Ich weiß, dass man es in der Rentenberechnung als

  1. oder kann man auch eine Verzichtserklärung unterschreiben?

Auf was soll denn da verzichtet werden?

Gute Frage, nächste! :wink:

Ich muss jetzt einfach mutmaßen: Verzicht auf den Antrag auf Leistungen - wie differenziert auch immer.

Vom finanziellen Ergebnis betrachtet würden beide Wege zum
gleichen Ziel führen.

Zu welchem Ziel? Nichts zu bekommen? Und auch keine Rente?

Mindestens mal hätten beide Varianten das Ziel, keine (Unterhalts-)Leistungen zum aktuellen Zeitpunkt zu bekommen. Ich weiß aber nicht, ob damit z. B. auch („Sach“-)Leistungen entfallen würden wie z. B. Bildungsmaßnahmen.

Mich interessiert, ob man sich, wenn man eh kein ALG bekommt, den ganzen Papierkram antun muss, wenn man aber wenigstens z. B. auf einen Bildungsgutschein hofft oder so. Denn wenn man kein ALG bekommt, besteht generell durchaus die Möglichkeit, andere Leistungen - z. B. zur Weiterbildung - zu bekommen. Oder ob das ganze noch mit irgendwelchen anderen Dingen verknüpft ist, an die ich jetzt vielleicht nur nicht denke.

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo Merlinchen

Auf was soll denn da verzichtet werden?

Gute Frage, nächste! :wink:

Ich muss jetzt einfach mutmaßen: Verzicht auf den Antrag auf
Leistungen - wie differenziert auch immer.

Ach so, der Person ist eine Verzichtserklärung vorgelegt worden, die sie unterschreiben soll.

Dann muss ich aber tatsächlich noch die nächste Frage stellen: Wieso?? Sie bekommt auch keine Leistungen, wenn sie keine Verzichtserklärung unterschreibt. Dafür muss man nichts Besonderes machen, um keine Leistungen zu erhalten.

Wenn diese Person eine Verzichtserklärung unterschreiben soll, wäre ich mir irgendwie GANZ SICHER, dass da etwas ist, worauf sie Anspruch hat, und worauf sie verzichten soll …

Mindestens mal hätten beide Varianten das Ziel, keine
(Unterhalts-)Leistungen zum aktuellen Zeitpunkt zu bekommen.

Unterhaltsleistungen von wem? Von der Agentur für Arbeit? Oder von einer dritten Person?

Ich weiß aber nicht, ob damit z. B. auch („Sach“-)Leistungen
entfallen würden wie z. B. Bildungsmaßnahmen.

Vermutlich.

Denn wenn man
kein ALG bekommt, besteht generell durchaus die Möglichkeit,
andere Leistungen - z. B. zur Weiterbildung - zu bekommen.

Das ist richtig.
Bei ALG II sind diese Möglichkeiten zwar bescheiden, aber immerhin vorhanden. Es müsste dann ein Förderkonzept (oder wie das heißt) mit dem Sachbearbeiter ausgearbeitet werden, und das beinhaltet dann unter Umständen eine Weiterbildung. Was da allerdings angeboten wird, ist meistens auf sehr niedrigem Niveau, weil staatlicherseits offensichtlich davon ausgegangen wird: Hartz4 = keine Bildung. Da hilft im Einzelfall auch nicht immer ein abgeschlossenes Studium o.ä.

Oder ob das ganze noch mit irgendwelchen anderen Dingen
verknüpft ist, an die ich jetzt vielleicht nur nicht denke.

Wie gesagt, meiner Meinung nach z. B. mit den Anwartschaftszeiten für die Rente.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Simsy,

Ach so, der Person ist eine Verzichtserklärung vorgelegt
worden, die sie unterschreiben soll.

genau.

Dann muss ich aber tatsächlich noch die nächste Frage stellen:
Wieso?? Sie bekommt auch keine Leistungen, wenn sie keine
Verzichtserklärung unterschreibt. Dafür muss man nichts
Besonderes machen, um keine Leistungen zu erhalten.

Das sehe ich genauso. Aber ich sehe da jetzt drei Möglichkeiten:

  1. ganz normal Antrag auf ALG I stellen
  2. Verzichtserklärung unterschreiben
  3. einfach nichts tun

Im Ergebnis wird es so aussehen:
zu 1. wird abgelehnt, es gibt ein ALG, aber dafür vielleicht nen Bildungsgutschein
zu 2. und 3. das Arbeitsamt muss nix rechnen, ALG gibts eh keins

Fraglich sind für mich da nur die jeweiligen Konsequenzen.
zu 1. sehe ich zwar den ganzen Papierkram, aber man verspielt auch keine Chancen auf egal was
zu 2. nur eine Unterschrift nötig. Evtl. Verzicht auf Bildungsgutschein? Aber zählt trotzdem Anwartschaftszeit?
zu 3. der wenigste Aufwand. Aber bleibt Anrechung auf Anwartschaftszeit? Besteht Möglichkeit auf Bildungsgutschein? Sonst irgendwelche Konsequenzen

Wenn diese Person eine Verzichtserklärung unterschreiben soll,
wäre ich mir irgendwie GANZ SICHER, dass da etwas ist, worauf
sie Anspruch hat, und worauf sie verzichten soll …

Also ALG I entfällt definitiv, weil die Bedingungen dafür ganz klar nicht erfüllt sind. ALG II entfällt auch definitiv, weil im Haushalt dafür zuviel Einkommen vorhanden ist.

Ich sehe da höchstens noch irgendwelche anderen Fördermöglichkeiten. Die einzige, die ich aber namentlich nennen kann, wäre der Bildungsgutschein. Gibts sonst noch irgendwas „Potentielles“?

Mindestens mal hätten beide Varianten das Ziel, keine
(Unterhalts-)Leistungen zum aktuellen Zeitpunkt zu bekommen.

Unterhaltsleistungen von wem? Von der Agentur für Arbeit? Oder
von einer dritten Person?

Von der Agentur bzw. Arge (s.o.)

Bis zum Kundenkonto bei der Arge ist es ja noch ein Weilchen. Wann wird mann eigentlich da hin „geschoben“, wenn man keine Leistungen bezieht? Normal zahlt die Agentur ein Jahr, dann gehts zur Arge, oder?

Wie gesagt, meiner Meinung nach z. B. mit den
Anwartschaftszeiten für die Rente.

Würden die aber bei einer Verzichtserklärung trotzdem angerechnet?

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo

Ach so, der Person ist eine Verzichtserklärung vorgelegt
worden, die sie unterschreiben soll.

genau.

Sehr verdächtig. *Sherlock Holmes*

Das sehe ich genauso. Aber ich sehe da jetzt drei
Möglichkeiten:

  1. ganz normal Antrag auf ALG I stellen
  2. Verzichtserklärung unterschreiben
  3. einfach nichts tun

Im Ergebnis wird es so aussehen:
zu 1. wird abgelehnt, es gibt ein ALG, aber dafür vielleicht
nen Bildungsgutschein

Nein, entweder man bekommt ALG I, oder man bekommt es nicht. Im letzteren Fall bekommt man wohl auch diesen Bildungsgutschein nicht.

zu 2. nur eine Unterschrift nötig. Evtl. Verzicht auf
Bildungsgutschein? Aber zählt trotzdem Anwartschaftszeit?

Was steht denn da genau drauf auf der Verzichtserklärung, die da unterschrieben werden soll?

Ohne Grund soll man das bestimmt nicht unterschreiben. Ich würde das keinesfalls machen.

zu 3. der wenigste Aufwand. Aber bleibt Anrechung auf
Anwartschaftszeit? Besteht Möglichkeit auf Bildungsgutschein?

Wenn man nichts macht, kriegt man auch nichts.

Also ALG I entfällt definitiv, weil die Bedingungen dafür ganz
klar nicht erfüllt sind.

Das kann ja nur daran liegen, dass vor der Beantragung von ALG I keine versicherungspflichtige Tätigkeit vorgelegen hat.

Aber wenn da schon eine Verzichtserklärung vorgelegt wird, würde ich doch lieber einen Antrag stellen. Ich finde das einen deutlichen Hinweis darauf, dass da irgendein Anspruch sein müsste.

Übrigens: Erziehungszeiten schieben die Verjährung von Ansprüchen auf, auf jeden Fall der reguläre Erziehungsurlaub. Wer also Anspruch auf ALG hatte, dann ein Kind bekommen und 3 Jahre Erziehungsurlaub hatte, dessen Anspruch ist in diesen 3 Jahren nicht verfallen. Die Verfallszeit fängt nach diesen 3 Jahren von vorne an. Oder so ähnlich. Ohne Garantie, nur ein Hinweis, dass man dadrüber nachdenken sollte, wenn so ein Fall vorliegen könnte.

Vielleicht gibt es sowas auch, wenn man Angehörige gepflegt hat.

Bis zum Kundenkonto bei der Arge ist es ja noch ein Weilchen.
Wann wird mann eigentlich da hin „geschoben“, wenn man keine
Leistungen bezieht? Normal zahlt die Agentur ein Jahr, dann
gehts zur Arge, oder?

ALG II muss man beantragen. Man wird da nicht hingeschoben.
Es ist soweit richtig, dass die Agentur ein Jahr zahlt, aber zur Arge muss man danach selber gehen. Wenn bei der Agentur keine Ansprüche vorhanden sind, kann man auch direkt zur Arge gehen.

Möglicherweise muss man bei der Arge allerdings nachweisen, dass keine Anspruch auf ALG I besteht. Und wenn man freiwillig drauf verzichtet hat, dann ist man noch am Ende selber schuld und kriegt von denen auch nichts. Das ist jetzt nur ein gedanke von mir, könnte aber immerhin so sein.

Wie gesagt, meiner Meinung nach z. B. mit den
Anwartschaftszeiten für die Rente.

Würden die aber bei einer Verzichtserklärung trotzdem
angerechnet?

Ganz bestimmt nicht. Ich weiß das übrigens nicht genau, wie das im Einzelnen ist, ich weiß nur, dass bei der Rentenanwartschaft irgendwie die Zeit mitzählt, in der man arbeitssuchend ist. Sehr viel macht das nicht aus, aber Rente bekommt man ja erst nach soundsoviel Jahren Berufstätigkeit (oder eben auch: Jahren der Arbeitssuche). Wenn man diese Jahre nicht voll kriegt, kriegt man auch keine Rente. Ob es in der Rentenhöhe auch was ausmacht, habe ich im Moment vergessen.

Fazit: Ich würde den Antrag stellen. So aufwändig ist das doch auch wieder nicht, schließlich muss man da nicht seine sämtichen Konten, die Kontenbewegungen der letzten paar Monate und die Einkommen sämtlicher im Haushalt lebender Personen nachweisen, wie es ja bei ALG II der Fall ist.

Und auf jeden Fall arbeitssuchend melden, sofern nicht ein so hohes Vermögen vorhanden ist, dass sich über irgendwelche künftigen Versorgungsengpässe keinerlei Sorgen gemacht werden muss. Arbeitssuchend melden kann man sich bei der Agentur, und wenn die sich per Bescheid nicht zuständig erklärt, bei der Arge.

Viele Grüße
Simsy